Betreuung

Land Kärn­ten schafft eige­nen Betriebs­kin­der­gar­ten

Im Herbst startet eine eigene Kinderbetreuungsmöglichkeit für Landesbedienstete: Angeboten werden sollen sowohl Ganztages- als auch Halbtagesbetreuung mit oder ohne Verpflegung.

Land Kärn­ten schafft eige­nen Betriebs­kin­der­gar­tenFür Kaiser und Fellner steht fest: Die Herausforderungen für berufstätige Eltern wachsen ständig.

© LPD Kärnten

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Mit einer Pilot­pha­se star­tet im Amt der Lan­des­re­gie­rung im Herbst die Bil­dung und Betreu­ung in zwei Klein­grup­pen für Kin­der von Lan­des­be­diens­te­ten. Das kün­dig­ten Lan­des­haupt­mann Peter Kai­ser, sein Stell­ver­tre­ter Mar­tin Gru­ber und Lan­des­rat Dani­el Fell­ner an.

Beruf und Fami­lie

Die dafür not­wen­di­gen Beschlüs­se sol­len in der Regie­rungs­sit­zung am kom­men­den Diens­tag (4. Juni 2024) fal­len. „Wir sind als Arbeit­ge­ber mit dem Zer­ti­fi­kat ‚beru­fund­fa­mi­lie‘ aus­ge­zeich­net und set­zen mit die­sem Pro­jekt eine wei­te­re wich­ti­ge Maß­nah­me. Die Her­aus­for­de­run­gen für berufs­tä­ti­ge Eltern wach­sen stän­dig”, weiß Kai­ser. Es sei daher ein gro­ßes Anlie­gen, ihnen die Sicher­heit zu geben, ihren Nach­wuchs in bes­ten Hän­den zu wis­sen.

Mit gutem Bei­spiel vor­an

Mit dem neu­en Kin­der­bil­dungs- und ‑betreu­ungs­an­ge­bot set­ze das Land Kärn­ten nicht nur einen wei­te­ren Schritt auf dem Weg zur kin­der- und fami­li­en­freund­lichs­ten Regi­on Euro­pas. „Wir gehen damit auch mit gutem Bei­spiel für betrieb­li­che Kin­der­be­treu­ung vor­an und erwar­ten, dass ande­re die­sem Bei­spiel fol­gen“, streicht der Lan­des­haupt­mann her­vor. Dem schließt sich auch Fell­ner an und unter­streicht die­se wich­ti­ge Ent­wick­lung, die “uns als fami­li­en­freund­li­chen und nach­hal­ti­gen Arbeit­ge­ber zusätz­lich bestärkt.”

“Wunsch vie­ler Eltern”

Ange­bo­ten wer­den sol­len sowohl Ganz­ta­ges- als auch Halb­ta­ges­be­treu­ung mit oder ohne Ver­pfle­gung. „Die zahl­rei­chen und posi­ti­ven Rück­mel­dun­gen auf die Bedarfs­er­he­bung zei­gen, dass wir mit die­sem Pro­jekt ein Ange­bot schaf­fen, das dem Wunsch vie­ler Eltern im Lan­de­dienst ent­spricht“, ergänzt Gru­ber. Es sei auch eine Maß­nah­me, die dazu bei­trägt als öffent­li­cher Dienst­ge­ber für Mit­ar­bei­ter attrak­tiv zu sein.

Wis­sens­wert

Die Kos­ten für die die Bil­dung und Betreu­ung der nicht-schul­pflich­ti­gen Kin­der über­nimmt, wie im seit Sep­tem­ber 2023 gül­ti­gen Kin­der­bil­dungs- und ‑betreu­ungs­ge­setz fest­ge­legt, das Land. Zu bezah­len sind ledig­lich die Ver­pfle­gung, ein Krea­tiv­bei­trag sowie ein Elterner­satz­bei­trag für schul­pflich­ti­ge Kin­der.

01.06.2024 13:00 - Update am: 01.06.2024 13:05
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