Betreuung
Land Kärnten schafft eigenen Betriebskindergarten
Im Herbst startet eine eigene Kinderbetreuungsmöglichkeit für Landesbedienstete: Angeboten werden sollen sowohl Ganztages- als auch Halbtagesbetreuung mit oder ohne Verpflegung.
Für Kaiser und Fellner steht fest: Die Herausforderungen für berufstätige Eltern wachsen ständig.© LPD Kärnten
Mit einer Pilotphase startet im Amt der Landesregierung im Herbst die Bildung und Betreuung in zwei Kleingruppen für Kinder von Landesbediensteten. Das kündigten Landeshauptmann Peter Kaiser, sein Stellvertreter Martin Gruber und Landesrat Daniel Fellner an.
Beruf und Familie
Die dafür notwendigen Beschlüsse sollen in der Regierungssitzung am kommenden Dienstag (4. Juni 2024) fallen. „Wir sind als Arbeitgeber mit dem Zertifikat ‚berufundfamilie‘ ausgezeichnet und setzen mit diesem Projekt eine weitere wichtige Maßnahme. Die Herausforderungen für berufstätige Eltern wachsen ständig”, weiß Kaiser. Es sei daher ein großes Anliegen, ihnen die Sicherheit zu geben, ihren Nachwuchs in besten Händen zu wissen.
Mit gutem Beispiel voran
Mit dem neuen Kinderbildungs- und ‑betreuungsangebot setze das Land Kärnten nicht nur einen weiteren Schritt auf dem Weg zur kinder- und familienfreundlichsten Region Europas. „Wir gehen damit auch mit gutem Beispiel für betriebliche Kinderbetreuung voran und erwarten, dass andere diesem Beispiel folgen“, streicht der Landeshauptmann hervor. Dem schließt sich auch Fellner an und unterstreicht diese wichtige Entwicklung, die “uns als familienfreundlichen und nachhaltigen Arbeitgeber zusätzlich bestärkt.”
“Wunsch vieler Eltern”
Angeboten werden sollen sowohl Ganztages- als auch Halbtagesbetreuung mit oder ohne Verpflegung. „Die zahlreichen und positiven Rückmeldungen auf die Bedarfserhebung zeigen, dass wir mit diesem Projekt ein Angebot schaffen, das dem Wunsch vieler Eltern im Landedienst entspricht“, ergänzt Gruber. Es sei auch eine Maßnahme, die dazu beiträgt als öffentlicher Dienstgeber für Mitarbeiter attraktiv zu sein.
Wissenswert
Die Kosten für die die Bildung und Betreuung der nicht-schulpflichtigen Kinder übernimmt, wie im seit September 2023 gültigen Kinderbildungs- und ‑betreuungsgesetz festgelegt, das Land. Zu bezahlen sind lediglich die Verpflegung, ein Kreativbeitrag sowie ein Elternersatzbeitrag für schulpflichtige Kinder.