EuGH-Urteil
Wolf darf in Österreich aktuell nicht gejagt werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass der Wolf in Österreich nicht gejagt werden darf. Eine Ausnahme ist nur erlaubt, wenn die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand ist, was derzeit nicht der Fall ist. Tirol will trotz des Urteils weiterhin Problemwölfe abschießen.
Der EuGH entschied, dass der Wolf in Österreich weiterhin unter strengem Schutz steht und nur in Ausnahmefällen gejagt werden darf.© keyouest/Pixabay
Beeinspruchter Tiroler Fall
Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf zum Abschuss freigegeben hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Auslegung des EU-Rechts.
Unterschiedliche Schutzregelungen
Der EuGH stellte klar, dass der hohe Schutzstatus des Wolfs in Österreich nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Österreich hatte bei seinem EU-Beitritt 1995 keine Vorbehalte gegen den strengen Schutzstatus angemeldet.
Strenge Bedingungen für Abschüsse
Ein Wolf darf nur abgeschossen werden, wenn die Population nicht gefährdet ist und alle anderen Lösungen, wie Almschutzmaßnahmen, ausgeschöpft sind. Tirol plant, weiterhin strenge Prüfmaßstäbe anzulegen.
Reaktionen in Tirol
Tirols Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler sieht keine unmittelbaren Auswirkungen auf Tirol. Die Abschussverordnungen hätten sich bewährt, und Problemwölfe würden weiterhin entnommen.
Kärnten bleibt gelassen
Kärntens Jagd- und Agrarreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber sieht das Urteil des EuGH gelassen: „Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wolfsmanagement in Kärnten, das auf einer Verordnung und einem Alm- und Weideschutzgesetz beruht. Die Voraussetzungen für eine Entnahme werden rechtlich und fachlich überprüft. Wir werden an unserer Praxis, die sich bewährt hat, festhalten, zum Schutz der Bevölkerung und der Alm- und Landwirtschaft.“ Der EuGH habe in seinem Urteil lediglich Auslegungsfragen des Landesverwaltungsgerichts Tirol zur FFH-Richtlinie in einem einzelnen Anlassfall beantwortet. Dass trotz Schutzstatus Entnahmen von Wölfen in begründeten Fällen möglich sind, werde vom EuGH mit diesem Urteil nicht infrage gestellt.
Bundespolitische Stimmen
ÖVP-Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig forderte eine Senkung des Schutzstatus des Wolfs, während Umweltministerin Leonore Gewessler betonte, dass Abschüsse bereits jetzt unter bestimmten Bedingungen möglich sind.
Umweltschutzorganisationen erfreut
WWF Österreich und Ökobüro begrüßten das Urteil als Bestätigung, dass Abschüsse nur das letzte Mittel sein dürfen. Der Umweltjurist Gregor Schamschula kritisierte, dass Umweltorganisationen keine rechtlichen Möglichkeiten haben, gegen Abschussverordnungen vorzugehen.
Kontroverse Interpretationen
Während der Bauernbund das Urteil als Bestätigung für das Wolfmanagement der Bundesländer sieht, betonten Umweltschutzorganisationen die Notwendigkeit des Herdenschutzes vor Abschüssen.
Aktuelle Wolfsentnahmen
Laut dem „Österreichzentrum Bär-Wolf-Luchs“ gab es dieses Jahr bisher sechs Wolfsentnahmen, davon vier in Kärnten und jeweils eine in Tirol und Salzburg.
