EuGH-Urteil

Wolf darf in Öster­reich aktu­ell nicht gejagt wer­den

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass der Wolf in Österreich nicht gejagt werden darf. Eine Ausnahme ist nur erlaubt, wenn die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand ist, was derzeit nicht der Fall ist. Tirol will trotz des Urteils weiterhin Problemwölfe abschießen.

Wolf darf in Öster­reich aktu­ell nicht gejagt wer­denDer EuGH entschied, dass der Wolf in Österreich weiterhin unter strengem Schutz steht und nur in Ausnahmefällen gejagt werden darf.

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Beein­spruch­ter Tiro­ler Fall

Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen hat­ten Beschwer­de ein­ge­legt, nach­dem die Tiro­ler Lan­des­re­gie­rung 2022 einen Wolf zum Abschuss frei­ge­ge­ben hat­te. Das Tiro­ler Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richt bat den Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) um eine Aus­le­gung des EU-Rechts.

Unter­schied­li­che Schutz­re­ge­lun­gen

Der EuGH stell­te klar, dass der hohe Schutz­sta­tus des Wolfs in Öster­reich nicht gegen den Gleich­heits­grund­satz ver­stößt. Öster­reich hat­te bei sei­nem EU-Bei­tritt 1995 kei­ne Vor­be­hal­te gegen den stren­gen Schutz­sta­tus ange­mel­det.

Stren­ge Bedin­gun­gen für Abschüs­se

Ein Wolf darf nur abge­schos­sen wer­den, wenn die Popu­la­ti­on nicht gefähr­det ist und alle ande­ren Lösun­gen, wie Alm­schutz­maß­nah­men, aus­ge­schöpft sind. Tirol plant, wei­ter­hin stren­ge Prüf­maß­stä­be anzu­le­gen.

Reak­tio­nen in Tirol

Tirols Lan­des­haupt­mann­stell­ver­tre­ter Josef Geis­ler sieht kei­ne unmit­tel­ba­ren Aus­wir­kun­gen auf Tirol. Die Abschuss­ver­ord­nun­gen hät­ten sich bewährt, und Pro­blem­wöl­fe wür­den wei­ter­hin ent­nom­men.

Kärn­ten bleibt gelas­sen

Kärn­tens Jagd- und Agrar­re­fe­rent Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­ter Mar­tin Gru­ber sieht das Urteil des EuGH gelas­sen: „Die Ent­schei­dung hat kei­ne unmit­tel­ba­ren Aus­wir­kun­gen auf das Wolfs­ma­nage­ment in Kärn­ten, das auf einer Ver­ord­nung und einem Alm- und Wei­de­schutz­ge­setz beruht. Die Vor­aus­set­zun­gen für eine Ent­nah­me wer­den recht­lich und fach­lich über­prüft. Wir wer­den an unse­rer Pra­xis, die sich bewährt hat, fest­hal­ten, zum Schutz der Bevöl­ke­rung und der Alm- und Land­wirt­schaft.“ Der EuGH habe in sei­nem Urteil ledig­lich Aus­le­gungs­fra­gen des Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richts Tirol zur FFH-Richt­li­nie in einem ein­zel­nen Anlass­fall beant­wor­tet. Dass trotz Schutz­sta­tus Ent­nah­men von Wöl­fen in begrün­de­ten Fäl­len mög­lich sind, wer­de vom EuGH mit die­sem Urteil nicht infra­ge gestellt.

Bun­des­po­li­ti­sche Stim­men

ÖVP-Land­wirt­schafts­mi­nis­ter Nor­bert Tot­sch­nig for­der­te eine Sen­kung des Schutz­sta­tus des Wolfs, wäh­rend Umwelt­mi­nis­te­rin Leo­no­re Gewess­ler beton­te, dass Abschüs­se bereits jetzt unter bestimm­ten Bedin­gun­gen mög­lich sind.

Umwelt­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen erfreut

WWF Öster­reich und Öko­bü­ro begrüß­ten das Urteil als Bestä­ti­gung, dass Abschüs­se nur das letz­te Mit­tel sein dür­fen. Der Umwelt­ju­rist Gre­gor Scham­schu­la kri­ti­sier­te, dass Umwelt­or­ga­ni­sa­tio­nen kei­ne recht­li­chen Mög­lich­kei­ten haben, gegen Abschuss­ver­ord­nun­gen vor­zu­ge­hen.

Kon­tro­ver­se Inter­pre­ta­tio­nen

Wäh­rend der Bau­ern­bund das Urteil als Bestä­ti­gung für das Wolf­ma­nage­ment der Bun­des­län­der sieht, beton­ten Umwelt­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen die Not­wen­dig­keit des Her­den­schut­zes vor Abschüs­sen.

Aktu­el­le Wolfs­ent­nah­men

Laut dem „Öster­reich­zen­trum Bär-Wolf-Luchs“ gab es die­ses Jahr bis­her sechs Wolfs­ent­nah­men, davon vier in Kärn­ten und jeweils eine in Tirol und Salz­burg.

 

11.07.2024 13:01
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Wolf darf in Öster­reich aktu­ell nicht gejagt wer­denDer EuGH entschied, dass der Wolf in Österreich weiterhin unter strengem Schutz steht und nur in Ausnahmefällen gejagt werden darf.

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