Klagenfurt
Beruf und Familie: Land führt Maßnahmen weiter!
Bereits 2022 wurde der erste Prozess von Landeshauptmann Peter Kaiser und Landesrätin Sara Schaar beschlossen und in die Wege geleitet. Das Land führt seit Jänner 2023 das Gütesiegel „familienfreundlicher Arbeitgeber“.
Landeshauptmann Peter Kaiser und Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (von links.)© LPD Kärnten
In der Regierungssitzung (15. Oktober 2024) werden die Personalreferenten Landeshauptmann Peter Kaiser und Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber berichten, dass die Maßnahmen zur Re-Zertifizierung „Audit berufundfamilie“ genehmigt und weitergeführt werden. Das Zertifikat ist alle drei Jahre zu erneuern, um sich als „familienfreundlicher Betrieb“ kennzeichnen zu dürfen. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Sichtbarkeit als attraktiver Arbeitgeber zu erhöhen. Außerdem geht es um die Gewinnung von neuem Personal und die Zufriedenheit seiner bestehenden Mitarbeiter.
Beruf und Familie
„Um die kinder- und familienfreundlichste Region Europas zu werden, müssen wir auch Betrieben und Unternehmen ein Vorbild sein, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht. Von zufriedenen Beschäftigten profitiert ganz Kärnten”, meint Kaiser. So werde die Verwaltung noch effizienter und die Familien unseres Personals profitieren ebenfalls. Der Betriebskindergarten ist nur eines von vielen Beispielen.
Für Gruber ist klar, dass die bereits umgesetzten Maßnahmen zeigen, dass für das Land Kärnten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kein Lippenbekenntnis sei: “Wir machen uns dafür stark, sie im eigenen Haus zu leben und weiter zu verbessern.”
Wissenswert
Bereits 2022 wurde der erste Prozess von Landeshauptmann Peter Kaiser und Landesrätin Sara Schaar beschlossen und in die Wege geleitet. Das Land führt seit Jänner 2023 das Gütesiegel „familienfreundlicher Arbeitgeber“, verliehen durch den TÜV Süd. Seit Anfang 2024 wird das „Audit berufundfamilie“ durch die Abteilung 1/OE Personalangelegenheiten stetig weiterentwickelt. Alle Maßnahmen, Projekte und Ziele werden durch eine extern befugte Stelle (TÜV Süd) durchgeführt. Die Re-Zertifizierung muss alle drei Jahre wiederholt werden und erfolgt durch die „Familie und Beruf GmbH“, einer Koordinierungsstelle des Bundes.

