Umweltverträglichkeitsprüfung
Keine UVP für Hallenbad in Klagenfurt
Fachgutachten ergeben, dass der Bau keine erheblichen schädlichen Umweltauswirkungen haben wird.
Projektleiter Heinz Roßmann, Bürgermeister Christian Scheider und STW-Vorstand Harald Tschurnig (v.l.).© Tragner Christian/Christian
Im Rahmen eines umfassenden Feststellungsverfahrens wurde geprüft, ob für den Bau des neuen Hallenbades am Klagenfurter Südring eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Wie aus einem Schreiben der zuständigen Landesbehörde nunmehr hervorgeht, wird eine UVP nicht notwendig sein. Diese Entscheidung bietet der Stadt eine wertvolle Grundlage, um die Planungen und Baumaßnahmen voranzutreiben. Jetzt haben Stadtwerke, Stadt und Umweltanwalt bis zum 11. November die Möglichkeit, zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens samt Einzelfallprüfung schriftlich Stellung zu nehmen. Mit dem tatsächlichen UVP Feststellungsbescheid wird Ende November gerechnet. „Wir sind sehr froh über die klare Feststellung, dass kein UVP-Verfahren erforderlich ist. Das strenge Einzelfallprüfungsverfahren hat uns Zeit gekostet, aber auch Rechtssicherheit geschaffen. Damit sind wir bereit, die weiteren Schritte mit Zuversicht zu gehen“, sagt Klagenfurts Bürgermeister Christian Scheider.
Weitere Schritte und Zeitplan
Projektleiter Heinz Roßmann beschreibt die bisherigen Fortschritte als „Mammutaufgabe“, die dank intensiver Zusammenarbeit und eines engagierten Teams erfolgreich bewältigt werden konnte. Sobald der Feststellungsbescheid rechtskräftig ist, können die Materienrechtsverfahren für Bau und gewerberechtliche Genehmigungen eingeleitet werden. Im neuen Jahr ist der Start der Schmalwanderrichtung sowie eine Rüttelstopfverdichtung zur Stabilisierung des Untergrunds geplant. Wenn alles reibungslos verläuft, könnte der Rohbau bereits im Juli 2025 beginnen. Die Eröffnung des neuen Hallenbades ist für 2027 anvisiert. 77 Millionen Euro betragen die Kosten, wobei 7 Millionen von Bund und Land gefördert werden.


