Reifenwechsel
Achtung, ab heute gilt die Winterreifenpflicht
Vom 1. Novmeber bis zum 15. April bei Schnee, Schneematsch oder Eis.
Achtung Autofahrer, ab heute (1. November) gilt in Österreich für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger und für Klein-Lkw bis 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.
PKW, leichte Lastkraftwagen und Mopedautos
Winterreifen
Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen vier Rädern Winterreifen angebracht sein. Autofahrer sollten regelmäßig die Wetterberichte verfolgen. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht.
Kennzeichnung
Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen ‘M+S’, ‘M.S.’ oder ‘M & S’ gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Seit 10.12.2018 gelten auch Reifenmodelle, die nur mit dem sogenannten Schneeflockensymbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte) gekennzeichnet sind. Im Gegensatz zur aktuellen rechtlichen Situation in Deutschland ist dieses Zeichen aber nicht verpflichtend. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen
Schneeflockensymbol
Reifen mit dem Schneeflockensymbol müssen ein definiertes Mindestmaß an Schneegriffeigenschaften aufweisen. Man findet das Zeichen aber nicht nur auf Winterreifen, auch viele Ganzjahresreifen erfüllen das Kriterium für das Schneeflockensymbol.
Sommerreifen mit Schneeketten
Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Ketten sind auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren. Wer Sommerreifen am Auto hat, sollte bei längeren Fahrten auf jeden Fall Schneeketten im Kofferraum mitführen.
(Quelle: ÖAMTC)
