Reifenwechsel

Ach­tung, ab heu­te gilt die Win­ter­rei­fen­pflicht

Vom 1. Novmeber bis zum 15. April bei Schnee, Schneematsch oder Eis.

Ach­tung, ab heu­te gilt die Win­ter­rei­fen­pflicht Winterreifen schon montiert? Ab 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht.

© ÖAMTC

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Ach­tung Auto­fah­rer, ab heu­te (1. Novem­ber) gilt in Öster­reich für Pkw, Pkw mit leich­tem oder schwe­rem Anhän­ger und für Klein-Lkw bis 15. April eine wit­te­rungs­ab­hän­gi­ge Win­ter­aus­rüs­tungs­pflicht.

Für Pkw, Pkw mit leich­tem oder schwe­rem Anhän­ger, für Klein-Lkw (also bis 3,5 t und B‑Führerschein) und für Mopedau­tos gilt vom 1. Novem­ber bis 15. April eine wit­te­rungs­ab­hän­gi­ge Win­ter­aus­rüs­tungs­pflicht (Win­ter­rei­fen­pflicht).

Win­ter­rei­fen

Bei Schnee­fahr­bahn, Schnee­matsch oder Eis müs­sen an allen vier Rädern Win­ter­rei­fen ange­bracht sein. Auto­fah­rer soll­ten regel­mä­ßig die Wet­ter­be­rich­te ver­fol­gen. Ein­fa­che Stra­ßen­näs­se bei­spiels­wei­se kann bei Absin­ken der Tem­pe­ra­tur zu Glatt­eis wer­den und dann gilt die Win­ter­rei­fen­pflicht.

Kenn­zeich­nung

Als Win­ter­rei­fen wer­den gesetz­lich sol­che aner­kannt, die mit den Bezeich­nun­gen ‘M+S’, ‘M.S.’ oder ‘M & S’ gekenn­zeich­net sind und min­des­tens 4 mm, bei Dia­go­nal­rei­fen 5 mm Pro­fil­tie­fe auf­wei­sen. Seit 10.12.2018 gel­ten auch Rei­fen­mo­del­le, die nur mit dem soge­nann­ten Schnee­flo­cken­sym­bol (drei­ge­zack­tes Berg­pik­to­gramm mit der Schnee­flo­cke in der Mit­te) gekenn­zeich­net sind. Im Gegen­satz zur aktu­el­len recht­li­chen Situa­ti­on in Deutsch­land ist die­ses Zei­chen aber nicht ver­pflich­tend. Das gilt auch für so genann­te Ganz­jah­res­rei­fen, All­wet­ter­rei­fen sowie Spike­rei­fen

Schnee­flo­cken­sym­bol

Rei­fen mit dem Schnee­flo­cken­sym­bol müs­sen ein defi­nier­tes Min­dest­maß an Schnee­griff­ei­gen­schaf­ten auf­wei­sen. Man fin­det das Zei­chen aber nicht nur auf Win­ter­rei­fen, auch vie­le Ganz­jah­res­rei­fen erfül­len das Kri­te­ri­um für das Schnee­flo­cken­sym­bol.

Som­mer­rei­fen mit Schnee­ket­ten

Als Alter­na­ti­ve zur Win­ter­be­rei­fung kann man Schnee­ket­ten auf min­des­tens zwei Antriebs­rä­dern mon­tie­ren. Das ist aller­dings nur erlaubt, wenn die Stra­ße durch­gän­gig oder fast durch­gän­gig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Ket­ten sind auf den Rädern der Antriebs­ach­se zu mon­tie­ren. Wer Som­mer­rei­fen am Auto hat, soll­te bei län­ge­ren Fahr­ten auf jeden Fall Schnee­ket­ten im Kof­fer­raum mit­füh­ren.

(Quel­le: ÖAMTC)

01.11.2024 12:00
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Ach­tung, ab heu­te gilt die Win­ter­rei­fen­pflicht Winterreifen schon montiert? Ab 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht.

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