Klagenfurt

Par­ken: E‑Au­to-Besit­zer zah­len ab 2025

Ab Januar 2025 entfällt die Gebührenbefreiung für Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und Parkstraßen.

Par­ken: E‑Au­to-Besit­zer zah­len ab 2025 Ab 2025 müssen auch Besitzer von Elektroautos in Klagenfurt Parkgebühren bezahlen – selbst während des Ladevorgangs.

© Andrzej Rembowski/Pixabay

"KLICK Kärnten" auf Google als bevorzugte Nachrichtenquelle festlegen
Anzeige

Die Stadt Kla­gen­furt been­det mit Jah­res­wech­sel die kos­ten­lo­se Park­mög­lich­keit für rei­ne Elek­tro­fahr­zeu­ge und Autos mit Was­ser­stoff-Brenn­stoff­zel­len­an­trieb. Ab 1. Janu­ar 2025 müs­sen auch die­se Fahr­zeu­ge die Kurz­park­zo­nen­ge­bühr oder Park­ge­bühr ent­rich­ten. Betrof­fen ist auch die Zeit des Lade­vor­gangs an öffent­li­chen E‑Ladestationen.

Alles bleibt gleich – außer die Gebüh­ren­frei­heit

Die Gebüh­ren­pflicht gilt wei­ter­hin von Mon­tag bis Frei­tag zwi­schen 8.00 und 18.00 Uhr sowie am Sams­tag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Sonn- und Fei­er­ta­ge sind gebüh­ren­frei. 90 Cent kos­tet die ers­te Stun­de, danach fal­len 90 Cent pro ange­fan­ge­ne hal­be Stun­de an. Auch die Rege­lun­gen für 15 Minu­ten Gra­tis­par­ken und die 5‑minütige Tole­ranz­zeit nach Ablauf eines gül­ti­gen Park­scheins blei­ben unver­än­dert.

Infor­ma­ti­ons­of­fen­si­ve gestar­tet

Um die Ände­run­gen bekannt zu machen, infor­miert die Stadt auf ihrer Web­site und Social-Media-Kanä­len. Zusätz­lich ver­tei­len ÖWD-Mit­ar­bei­ter Info-Fly­er an gepark­te Elek­tro­au­tos in den betrof­fe­nen Zonen.

 

20.12.2024 14:01
Anzeige
Par­ken: E‑Au­to-Besit­zer zah­len ab 2025 Ab 2025 müssen auch Besitzer von Elektroautos in Klagenfurt Parkgebühren bezahlen – selbst während des Ladevorgangs.

© Andrzej Rembowski/Pixabay