Klagenfurt
Parken: E‑Auto-Besitzer zahlen ab 2025
Ab Januar 2025 entfällt die Gebührenbefreiung für Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und Parkstraßen.
© Andrzej Rembowski/Pixabay
Die Stadt Klagenfurt beendet mit Jahreswechsel die kostenlose Parkmöglichkeit für reine Elektrofahrzeuge und Autos mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb. Ab 1. Januar 2025 müssen auch diese Fahrzeuge die Kurzparkzonengebühr oder Parkgebühr entrichten. Betroffen ist auch die Zeit des Ladevorgangs an öffentlichen E‑Ladestationen.
Alles bleibt gleich – außer die Gebührenfreiheit
Die Gebührenpflicht gilt weiterhin von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr sowie am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Sonn- und Feiertage sind gebührenfrei. 90 Cent kostet die erste Stunde, danach fallen 90 Cent pro angefangene halbe Stunde an. Auch die Regelungen für 15 Minuten Gratisparken und die 5‑minütige Toleranzzeit nach Ablauf eines gültigen Parkscheins bleiben unverändert.
Informationsoffensive gestartet
Um die Änderungen bekannt zu machen, informiert die Stadt auf ihrer Website und Social-Media-Kanälen. Zusätzlich verteilen ÖWD-Mitarbeiter Info-Flyer an geparkte Elektroautos in den betroffenen Zonen.
