Unterstützung
Neue Wohnbeihilfe startet mit 1. Jänner 2025!
Und erstmals können auch Personen mit geringen Einkommen, die in einem Eigenheim wohnen, eine monatliche Unterstützung aus der Wohnbeihilfe zur Abfederung der Betriebskosten beantragen.
© StadtKommunikation / Bauer
Es ist eine der größten sozialpolitischen Weichenstellungen Kärntens und ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, die angesichts der Teuerung und steigender Ausgabenbelastung in finanzielle Bedrängnis geraten sind — die Rede ist von der neuen Kärntner Wohnbeihilfe, die mit 1. Jänner 2025 in Kraft tritt. “Wir werden damit nicht nur die bisherigen Bezieher von Wohnbeihilfe stärker unterstützen, sondern auch viele Menschen, die bislang keinen Anspruch haben, erreichen”, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig. Bis zu 42.000 Kärntner Haushalte können erreicht werden.
Absicherung des Wohnens
Mehr als ein Jahr arbeitete man an diesem neuen Modell: „Wir haben uns alle Anträge auf Wohnbeihilfe, auf Heizzuschuss, auf Hilfe in besonderen Lebenslagen daraufhin angeschaut, wo die Hauptprobleme der Kärntner liegen und wie wir gegensteuern können”, blickt Schaunig zurück, die davon überzeugt sei, dass mit einer Absicherung des Grundbedürfnisses Wohnen helfen wir am wirksamsten und nachhaltigsten.
Monatliche Unterstützung ausgeweitet
Ein besonderes Augenmerk legt die neue Wohnbeihilfe auf Kinder. Leben Kinder im Haushalt, werden die Einkommensgrenzen stark angehoben. Das wird insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter deutlich entlasten. Und erstmals können auch Personen mit geringen Einkommen, die in einem Eigenheim wohnen, eine monatliche Unterstützung aus der Wohnbeihilfe zur Abfederung der Betriebskosten beantragen. Insgesamt erhalten auf diese Weise doppelt so viele Kärntner als bisher Anspruch auf Wohnbeihilfe.
Online- oder persönliche Antragstellung
Im Zuge der Umstellung auf die Wohnbeihilfe neu wird die Antragsstellung vereinfacht. Künftig wird es möglich sein, Anträge auf Wohnbeihilfe direkt beim Land digital einzubringen. Mehrere unterschiedliche Unterstützungsleistungen Wohnbeihilfe, Heizzuschuss, Kärnten-Bonus — können in nur einem Schritt beantragt werden. Im Sinne der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für alle Bevölkerungsgruppen wird es aber auch künftig die persönliche Antragstellung geben.
Online-Tipp: Hier finden Sie alles zur Wohnbeihilfe neu!

