Todesschuss

War es doch Mord?

Neues Gutachten zum Drama in der Türkkaserne in Spittal belastet beschuldigten Wachsoldaten schwer.

War es doch Mord?Was passierte wirklich am 22. Oktober in der Türkkaserne in Spittal an der Drau?

© Bundesheer

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Im Okto­ber starb ein 21-jäh­ri­ger Grund­wehr­die­ner im Wach­lo­kal der Türk­ka­ser­ne in Spit­tal an der Drau, nach­dem ihn ein Schuss aus der Dienst­pis­to­le eines Wach­sol­da­ten getrof­fen hat­te. Nun­mehr schließt ein aktu­el­les Sach­ver­stän­di­gen-Gut­ach­ten aus, dass sich der Schuss ver­se­hent­lich gelöst haben könn­te. Wie die Klei­ne Zei­tung berich­tet, liegt das mit Span­nung erwar­te­te, aus­führ­li­che Gut­ach­ten des Schuss-Sach­ver­stän­di­gen jetzt vor. Und der beauf­trag­te Exper­te legt sich fest: „In Anbe­tracht der Gesamt­spu­ren­la­ge hat der Beschul­dig­te im Wach­lo­kal der Türk-Kaser­ne auf das Opfer einen Schuss abge­ge­ben.“

Ver­se­hent­li­che Schuss­ab­ga­be aus­ge­schlos­sen

Der Schüt­ze, ein Wach­sol­dat (21), ist laut Gut­ach­ter „unge­fähr in der Raum­mit­te gestan­den und hat die Pis­to­le aus Bauch­hö­he in Rich­tung Ein­gangs­tür abge­feu­ert“. Der Sol­dat könn­te den Schuss jedoch auch im Sit­zen abge­feu­ert haben. Mit dem glei­chen, töd­li­chen  Ergeb­nis. Der Schuss traf das in zwei Meter Ent­fer­nung ste­hen­de Opfer in den Ober­kör­per, ehe es wie­der aus­trat und den Tür­rah­men zur angren­zen­den Kanz­lei durch­schlug. Dabei erlitt der 21-jäh­ri­ge laut Gerichts­me­di­zi­ne­rin einen Lun­gen­durch­schuss, an des­sen Fol­ge er ver­blu­tet ist. Dass dies eine ver­se­hent­li­che Schuss­ab­ga­be war, wie der Beschul­dig­te aus­ge­sagt hat, schloss der Schuss­waf­fen­ex­per­te schon in sei­ner ers­ten Stel­lung­nah­me aus. Im aktu­el­len Gut­ach­ten wird er noch deut­li­cher: „Eine Schuss­aus­lö­sung kann nur in Ver­bin­dung mit einer Abzugs­be­tä­ti­gung erfol­gen“, schreibt er.

Siche­run­gen ohne Män­gel

„An den Siche­run­gen der Waf­fe sind kei­ne Män­gel erkenn­bar gewe­sen” bemerkt der Schuß­waf­fen-Exper­te. Die waf­fen­tech­ni­sche Unter­su­chung ergibt laut Gut­ach­ter, dass „sich die Pis­to­le in einem ord­nungs­ge­mä­ßen Zustand“ befin­det. Auch bei Ver­suchs­schüs­sen hat die Waf­fe stö­rungs­frei funk­tio­niert. Der Schüt­ze — für ihn gilt die Unschulds­ver­mu­tung — befin­det sich wei­ter in Unter­su­chungs­haft.

31.12.2024 13:00
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War es doch Mord?Was passierte wirklich am 22. Oktober in der Türkkaserne in Spittal an der Drau?

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