Rückwirkende Förderung für 2024
Bis zum 28. Februar 2025 ist eine rückwirkende Förderung für 2024 fertiggestellte Anlagen möglich, die noch mit den Fördersätzen des Vorjahres (480 Euro je kWp für PV-Anlagen und 350 Euro je kWh für Stromspeicher) unterstützt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Anlage im Jahr 2024 fertiggestellt wurde.
Neue Fördersätze ab 2025
Für Anlagen, die ab 2025 errichtet werden, gelten die neuen, degressiven Fördersätze. Bereits im Jahr 2024 eingereichte Anträge müssen nicht erneut eingereicht werden, da diese weiterhin bearbeitet werden.
Förderung nur digital
Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die Homepage des Landes Kärnten (www.ktn.gv.at) im Bereich „Energieförderungen“. Eine schnelle Identifikation durch ID Austria wird empfohlen.