Klagenfurt

Man­geln­de Leis­tun­gen: Stu­die­ren­de wer­den gesperrt

Die Studierenden haben die geforderten Mindeststudienleistungen nicht erbracht, die eine Novelle des Universitätsgesetzes festschreibt.

Universität Nicht nur in Klagenfurt wird die Novelle erstmals schlagend, sondern an allen Universitäten in Österreich.

© Red/KK

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Von ins­ge­samt 12.000 Stu­die­ren­den, die es in Kla­gen­furt der­zeit gibt, müs­sen 45 Per­so­nen für zwei Jah­re ihr Stu­di­um aufs Eis legen — der Grund: Sie haben die gefor­der­ten Min­dest­stu­di­en­leis­tun­gen nicht erbracht, das schreibt eine Novel­le des Uni­ver­si­täts­ge­set­zes zur Erbrin­gung von Min­dest­stu­di­en­leis­tung fest.

16 ECTS-Punk­te nicht erbracht

Die­se gilt für jene Stu­die­ren­den, die im Win­ter­se­mes­ter 2022/2023 ein Stu­di­um begon­nen haben: Wenn man also inner­halb von vier Semes­tern nicht min­des­tens 16 ECTS-Punk­te erbringt, erlischt die Zulas­sung für das Stu­di­um. Dabei ent­spricht ein ECTS-Punkt 25 Echt­stun­den an tat­säch­li­chem Arbeits­auf­wand. Für Voll­zeit­stu­die­ren­de sind es dem­nach 60 ECTS-Punk­te pro Stu­di­en­jahr. Das ent­spricht einem Auf­wand von rund 1.500 Stun­den. ECTS meint das “Euro­pean Cre­dit Trans­fer Sys­tem” und bezeich­net das euro­päi­sche Erfas­sungs­sys­tem für die Leis­tun­gen von Stu­die­ren­den. Damit wird eine inter­na­tio­na­le Ver­gleich­bar­keit ermög­licht.

02.02.2025 18:45 - Update am: 30.10.2025 08:30
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Universität Nicht nur in Klagenfurt wird die Novelle erstmals schlagend, sondern an allen Universitäten in Österreich.

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