Klagenfurt
Mangelnde Leistungen: Studierende werden gesperrt
Die Studierenden haben die geforderten Mindeststudienleistungen nicht erbracht, die eine Novelle des Universitätsgesetzes festschreibt.
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Von insgesamt 12.000 Studierenden, die es in Klagenfurt derzeit gibt, müssen 45 Personen für zwei Jahre ihr Studium aufs Eis legen — der Grund: Sie haben die geforderten Mindeststudienleistungen nicht erbracht, das schreibt eine Novelle des Universitätsgesetzes zur Erbringung von Mindeststudienleistung fest.
16 ECTS-Punkte nicht erbracht
Diese gilt für jene Studierenden, die im Wintersemester 2022/2023 ein Studium begonnen haben: Wenn man also innerhalb von vier Semestern nicht mindestens 16 ECTS-Punkte erbringt, erlischt die Zulassung für das Studium. Dabei entspricht ein ECTS-Punkt 25 Echtstunden an tatsächlichem Arbeitsaufwand. Für Vollzeitstudierende sind es demnach 60 ECTS-Punkte pro Studienjahr. Das entspricht einem Aufwand von rund 1.500 Stunden. ECTS meint das “European Credit Transfer System” und bezeichnet das europäische Erfassungssystem für die Leistungen von Studierenden. Damit wird eine internationale Vergleichbarkeit ermöglicht.


