Kärnten
Selbstverteidigung: Was ist erlaubt, was nicht?
Nach dem schrecklichen Attentat in Villach wächst das Bedürfnis nach Sicherheit. Doch wie weit darf Selbstverteidigung gehen? Was ist erlaubt, was nicht? KLiCK-Kärnten hat sich bei der Kärntner Polizei schlau gemacht.
© Red/KK
„KLiCK“-Kärnten: Nach dem Attentat in Villach fragen sich viele: Wie kann man sich im Ernstfall verteidigen?
Es ist verständlich, dass das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung seit dem Anschlag vom 15.02.2025 in Villach gesunken ist. Sofort nach dem Anschlag wurde die, bereits ohnehin hohe sichtbare Präsenz unserer Polizistinnen und Polizisten, nochmals erhöht. Vor allem im Bereich der Schulen, öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen oder auch bei Veranstaltungen, also überall dort wo viele Menschen zusammenkommen, wurde diese Präsenz nochmals deutlich erhöht.
Die Polizei Kärnten hat sofort nach dem Anschlage sämtliche Maßnahmen getroffen, um der Bevölkerung dieses Gefühl von Sicherheit wiederzugeben. Unter anderem:
- Sichtbare Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum z.B. an Bahnhöfen, stark frequentierten Plätzen, Veranstaltungen….
- Verstärkte Überwachung von Veranstaltungen sowohl im Kriminaldienst (verdeckt bzw. zivil) als auch in Uniform.
Jeder muss für sich selbst entscheiden, was man im Ernstfall bereit ist, zu tun. Es gibt keine Pauschallösung. Sich mit Selbstverteidigung auseinanderzusetzten, ist aber immer eine gute Idee. Es gibt aber keinen Grund, sich gerade jetzt auf den Straßen unsicher zu fühlen.
„KLiCK“-Kärnten: Darf man sich gegen einen Angreifer körperlich wehren?
Dies ist immer im Einzelfall zu prüfen bzw. kommt auf die einzelne Situation drauf an. Wer ist der Angreifer bzw. wer sind die Angreifer? Ist eine Waffe, ein Messer oder ein anderer Gegenstand involviert? Und vor allem. Was traut man sich selbst zu? Am sichersten ist es jedoch immer den Notruf der Polizei zu wählen.
„KLiCK“-Kärnten: Wo liegt die Grenze der Notwehr
Notwehr ist im § 3 im österreichischen Strafgesetzbuch ganz eindeutig geregelt.
Rechtsgrundlage: § 3 StGB (Strafgesetzbuch) — JUSLINE Österreich
„KLiCK“-Kärnten: Sind Pfefferspray oder andere Hilfsmittel erlaubt?
Pfeffersprays gelten als Waffen im Sinne des Waffengesetztes. Der Besitz und das Mitsichtragen von Pfeffersprays ist Menschen unter 18 Jahren, d.h. Kindern und Jugendlichen, verboten.
Der Einsatz eines Pfeffersprays ist AUSSCHLIEßLICH in einer Notwehrsituation erlaubt. Eine solche liegt vor, wenn Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen angegriffen werden. Dieser Angriff muss entweder unmittelbar drohen oder bereits stattfinden.
ACHTUNG: Wer den Pfefferspray gegen eine Person einsetzt, obwohl kein rechtswidriger Angriff (Notwehrsituation) vorliegt oder wer das notwendige Maß der Verteidigung überschreitet, mach sich unter Umständen strafbar.
Rechtsgrundlage: Waffengesetz 1996 (WaffG) — Gesamt — JUSLINE Österreich
Wer einen Gegenstand zur Selbstverteidigung bei sich trägt und sich dabei sicherer fühlt, so ist es prinzipiell legitim. Es kann aber auch trügerisch sein. Einen Pfefferspray oder Ähnliches bei sich zu haben ist kein Allheilmittel. Man muss sich damit auch auskennen, denn der ungeübte Umgang birgt ein zusätzliches Risiko mit sich. Braucht man zu lange um den Pfefferspray zu suchen und in weiterer Folge zu lange um zu entsichern oder ihn zu verwenden, könnte dies von Nachteil sein. Weiters sprühen herkömmliche Pfeffersprays nicht in einem Strahl sondern hinterlassen eine Kontaminationswolke. Man könnte selbst in diese Wolke geraten.
„KLiCK“-Kärnten: Welche Rolle spielt Zivilcourage?
Auch hier muss man abwägen in welcher Situation man sich befindet bzw. um welche Gefahrensituation es sich handelt. Man kann auch für Zivilcourage keine Pauschallösung anbieten. Tipp: mit dem Smartphone aus sicherer Entfernung — wenigstens Hilfe organisieren
„KLiCK“-Kärnten: Was raten Sie Menschen, die sich unsicher fühlen?
Tipp: Unbehagen sollte grundsätzlich immer ernst genommen werden! Hilfe bzw. Unterstützung kann organisiert werden, z.B.: jemanden anzurufen, um im Gespräch zu bleiben, jemanden um eine Abholung bitten, eine Begleitung für den Nachhauseweg organisieren (z.B. vom Arbeitsplatz, Verein etc.), sich diesem Unbehagen bewusst zu stellen und z.B. das Smartphone zu Nutze machen (Apps.: Taschenlampe, Notrufnummern, bekannte Nummern) zu aktivieren (Smartphone aufladen), Hilfsmittel (Handtaschenalarm, Pfefferspray etc.) bereithalten; andere Wege gehen (also nicht den bequemsten, sondern den sichersten [Beleuchtung etc.], sich grundsätzlich fragen, wo kommt diese Unsicherheit her, wie kann ich dieser vorher aktiv begegnen, also nicht erst im Ernstfall; keine Scheu vor der bzw. den Notrufnummern haben (sich diese einprägen)!!!