Alle Osterfeuer müssen bis spätestens Montag, 14. April, um 16.00 Uhr bei der Stadtgemeinde St. Veit gemeldet werden. Die notwendigen Formulare sind im Gemeindeamt oder online unter www.stveit.com im Bereich Service/Brauchtumsfeuer verfügbar.
Sicherheitsvorschriften beachten
Das Abheizen ist nur erlaubt, wenn keine Gefahr durch Funkenflug oder unkontrollierte Brandausbreitung besteht. Zudem darf das Feuer ausschließlich mit unbehandelten, pflanzlichen Materialien beschickt werden.
Löschmaßnahmen und Überwachung
Während des gesamten Abbrennens ist eine ständige Aufsicht erforderlich. Nach dem Erlöschen des Feuers sind Nachkontrollen durchzuführen, um ein erneutes Aufflammen zu verhindern. Eine erste Löschhilfe muss griffbereit sein.