St. Veit/Glan

Oster­feu­er: Anmel­dung und Regeln

In St. Veit an der Glan erhellen auch heuer traditionelle Osterfeuer in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag den Himmel. Wer ein Brauchtumsfeuer entzünden möchte, muss es rechtzeitig anmelden und strenge Sicherheitsvorschriften einhalten.

Oster­feu­er: Anmel­dung und Regeln Osterfeuer erleuchten traditionell den Nachthimmel – strenge Regeln sorgen für Sicherheit.

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Alle Oster­feu­er müs­sen bis spä­tes­tens Mon­tag, 14. April, um 16.00 Uhr bei der Stadt­ge­mein­de St. Veit gemel­det wer­den. Die not­wen­di­gen For­mu­la­re sind im Gemein­de­amt oder online unter www.stveit.com im Bereich Service/Brauchtumsfeuer ver­füg­bar.

Sicher­heits­vor­schrif­ten beach­ten

Das Abhei­zen ist nur erlaubt, wenn kei­ne Gefahr durch Fun­ken­flug oder unkon­trol­lier­te Brand­aus­brei­tung besteht. Zudem darf das Feu­er aus­schließ­lich mit unbe­han­del­ten, pflanz­li­chen Mate­ria­li­en beschickt wer­den.

Lösch­maß­nah­men und Über­wa­chung

Wäh­rend des gesam­ten Abbren­nens ist eine stän­di­ge Auf­sicht erfor­der­lich. Nach dem Erlö­schen des Feu­ers sind Nach­kon­trol­len durch­zu­füh­ren, um ein erneu­tes Auf­flam­men zu ver­hin­dern. Eine ers­te Lösch­hil­fe muss griff­be­reit sein.


21.03.2025 17:01
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Oster­feu­er: Anmel­dung und Regeln Osterfeuer erleuchten traditionell den Nachthimmel – strenge Regeln sorgen für Sicherheit.

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