Klein St. Paul.
Osterfeuer nur unter Auflagen erlaubt
Wer zu Ostern ein Feuer entzünden will, braucht eine schriftliche Genehmigung – und muss sich beeilen. In Siedlungsgebieten sind Osterfeuer nur mit Ausnahmebewilligung der Bürgermeisterin erlaubt.
© Marktgemeinde Klein St. Paul
Die Genehmigung ist ist an klare Fristen gebunden. In bebauten Gebieten ist das Brauchtumsfeuer sogar komplett verboten, es sei denn, Bürgermeisterin (SPÖ) Gabriele Dörflinger erteilt nach einem Verfahren eine Ausnahme.
Anmeldung nur bis 15. April möglich
Damit das Osterfeuer nicht zum teuren Nachspiel wird, muss es rechtzeitig bei der Marktgemeinde Klein St. Paul angemeldet werden – spätestens bis Dienstag, 15. April. Die notwendigen Formulare sind online unter www.klein-st-paul.gv.at im Bereich Bürgerservice – Formulare oder direkt im Gemeindeamt erhältlich.
Strenge Regeln im Siedlungsgebiet
Besonders streng sind die Vorschriften im sogenannten „bebauten Gebiet“ – also dort, wo Häuser eng aneinander stehen. Hier ist das Verbrennen im Freien grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Bürgermeisterin eine Genehmigung erteilt. Vorher muss allerdings der Gemeindefeuerwehrkommandant im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens angehört werden. Die Frist für solche Ausnahme-Ansuchen läuft bereits am Freitag, 11. April ab.
Gebührenpflichtig und genehmigungspflichtig
Für die Genehmigung eines Osterfeuers im Siedlungsbereich fallen 14,30 Euro Bundesabgabe und zusätzlich 5,10 Euro Landesverwaltungsabgabe an. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert nicht nur eine saftige Strafe, sondern auch den Einsatz der Feuerwehr – und das kann teuer werden.