E-Biker

Ver­si­che­rung zahlt weni­ger bei Fah­ren ohne Helm

Großes Verletzungsrisiko. Weniger Schmerzensgeld von der Versicherung bei E-Bike-Fahren ohne Helm.

Ver­si­che­rung zahlt weni­ger bei Fah­ren ohne HelmAuch E-Biken sollte man unbedingt mit Helm.

© Symbolfoto: Pixabay

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E‑Bike-Fah­rer auf­ge­passt. Laut einem aktu­el­len Urteil des Obers­ten Gerichts­ho­fes (OGH) kön­nen Schmer­zens­geld-Zah­lun­gen von der Ver­si­che­rung nach einem Unfall nun­mehr gerin­ger aus­fal­len, wenn beim Fah­ren mit einem E‑Bike kein Helm getra­gen wird.

62 Pro­zent aller E‑Biker mit Helm unter­wegs

Sehr vie­le E‑Biker sind laut einer Unter­su­chung bereits vor­aus­schau­end mit Helm unter­wegs. Laut Erhe­bun­gen sind das immer­hin 62 Pro­zent. Doch was ist mit dem Rest? Laut einem OGH-Urteil nach einem Prä­ze­denz­fall kön­nen Ver­si­che­run­gen nun­mehr — auch bei Vor­han­den­sein einer Unfall­ver­si­che­rung — weni­ger Schmer­zens­geld bezah­len. Wenn man sich dazu ent­schei­det, kei­nen Helm auf­zu­set­zen, nimmt man ein höhe­res Unfall­ri­si­ko in Kauf, so das Urteil des OGH.

Was pas­siert mit E‑Scootern?

In abseh­ba­rer Zeit könn­te es laut ÖAMTC durch­aus pas­sie­ren, dass der Obers­te Gerichts­hof auch bei Unfäl­len mit einem E‑Scooter zu einem ähn­li­chen Urteil gelangt. Das wür­de bedeu­ten, dass man auch bei Ver­let­zun­gen nach einem E‑S­coo­ter-Unfall weni­ger Schmer­zens­geld von der Ver­si­che­rung bekom­men wür­de.

Helm­pflicht aktu­ell nur für Kin­der unter zwölf Jah­ren

Eine gesetz­li­che Helm­pflicht gibt es der­zeit beim Rad­fah­ren bzw. E‑S­coo­ter-Fah­ren nur für Kin­der unter zwölf Jah­ren.

25.04.2025 08:00
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Ver­si­che­rung zahlt weni­ger bei Fah­ren ohne HelmAuch E-Biken sollte man unbedingt mit Helm.

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