Entlastung
Kreis der Bezieher wird erweitert
Die große Inanspruchnahme zeigt, wie wichtig die Neuaufstellung der Wohnbeihilfe war. Es gab rund 10.000 Neuanträge in den ersten vier Monaten.
15.000 Anrufe im Callcenter, rund 10.000 Anträge — das ist die Bilanz der ersten vier Monate Wohnbeihilfe NEU. „Das große Interesse zeigt, dass wir mit der neuen Wohnbeihilfe eine Unterstützungsleistung geschaffen haben, für die es einen großen Bedarf gibt. Die Teuerungskrise hat auf die Betriebskosten durchgeschlagen und das Wohnen verteuert. Mit der Wohnbeihilfe schaffen wir Abhilfe und sichern das Grundbedürfnis Wohnen für Kärntner ab“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig.
Ab 1. Juni gibt es Änderungen
Dank angehobener Einkommensgrenzen und einer stärkeren Berücksichtigung von Kindern im Haushalt können viel mehr Menschen als zuvor Wohnbeihilfe beantragen. Die 10.000 Anträge in den ersten vier Monaten entsprechen fast den Antragszahlen im gesamten Jahr 2023. Auf Basis der Anfragen und Rückmeldungen der ersten Monate wurde die Wohnbeihilfe NEU parallel evaluiert, was nunmehr zu einer Anpassung führt:
Ab 1. Juni können auch Personen mit geringen Einkommen, die ein Wohn- oder Fruchtgenussrecht haben, aber selbst für die Betriebskosten aufkommen müssen, Wohnbeihilfe beantragen. „Es gibt Fälle, in denen ältere Personen ihr Haus an die Kinder überschreiben, aber selbst darin wohnen bleiben. Sie konnten noch bis Ende März diesen Jahres Heizzuschuss beantragen, nunmehr können sie über die Wohnbeihilfe eine Betriebskostenunterstützung in Anspruch nehmen“, erklärt Schaunig die Neuerungen.
Onlineantrag möglich!
Die Antragstellung ist ab 1. Juni mit dem Formular Betriebskostenunterstützung für Eigentümer möglich. Am schnellsten geht es mit dem Onlineantrag, alternativ ist auch eine analoge Antragstellung möglich. Das Formular wurde um die Rubrik „Wohnrecht/vergleichbares Recht“ erweitert. Die nunmehrige Erweiterung des Beziehendenkreises sei ein wichtiger Schritt zur Absicherung der Wohnversorgung der Kärntner. “Parallel evaluieren wir die Wohnbeihilfe weiter und werden sie im Sinne der Bürger in Zukunft weiterentwickeln”, meint Schaunig.
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