Entlastung

Kreis der Bezie­her wird erwei­tert

Die große Inanspruchnahme zeigt, wie wichtig die Neuaufstellung der Wohnbeihilfe war. Es gab rund 10.000 Neuanträge in den ersten vier Monaten.

Kreis der Bezie­her wird erwei­tertLandeshauptmann Peter Kaiser und seine Stellvertreterin Gaby Schaunig (von links).

© Büro LH Kaiser

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15.000 Anru­fe im Call­cen­ter, rund 10.000 Anträ­ge — das ist die Bilanz der ers­ten vier Mona­te Wohn­bei­hil­fe NEU. „Das gro­ße Inter­es­se zeigt, dass wir mit der neu­en Wohn­bei­hil­fe eine Unter­stüt­zungs­leis­tung geschaf­fen haben, für die es einen gro­ßen Bedarf gibt. Die Teue­rungs­kri­se hat auf die Betriebs­kos­ten durch­ge­schla­gen und das Woh­nen ver­teu­ert. Mit der Wohn­bei­hil­fe schaf­fen wir Abhil­fe und sichern das Grund­be­dürf­nis Woh­nen für Kärnt­ner ab“, betont Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin Gaby Schau­nig.

Ab 1. Juni gibt es Ände­run­gen

Dank ange­ho­be­ner Ein­kom­mens­gren­zen und einer stär­ke­ren Berück­sich­ti­gung von Kin­dern im Haus­halt kön­nen viel mehr Men­schen als zuvor Wohn­bei­hil­fe bean­tra­gen. Die 10.000 Anträ­ge in den ers­ten vier Mona­ten ent­spre­chen fast den Antrags­zah­len im gesam­ten Jahr 2023. Auf Basis der Anfra­gen und Rück­mel­dun­gen der ers­ten Mona­te wur­de die Wohn­bei­hil­fe NEU par­al­lel eva­lu­iert, was nun­mehr zu einer Anpas­sung führt:

Ab 1. Juni kön­nen auch Per­so­nen mit gerin­gen Ein­kom­men, die ein Wohn- oder Frucht­ge­nuss­recht haben, aber selbst für die Betriebs­kos­ten auf­kom­men müs­sen, Wohn­bei­hil­fe bean­tra­gen. „Es gibt Fäl­le, in denen älte­re Per­so­nen ihr Haus an die Kin­der über­schrei­ben, aber selbst dar­in woh­nen blei­ben. Sie konn­ten noch bis Ende März die­sen Jah­res Heiz­zu­schuss bean­tra­gen, nun­mehr kön­nen sie über die Wohn­bei­hil­fe eine Betriebs­kos­ten­un­ter­stüt­zung in Anspruch neh­men“, erklärt Schau­nig die Neue­run­gen.

Online­an­trag mög­lich!

Die Antrag­stel­lung ist ab 1. Juni mit dem For­mu­lar Betriebs­kos­ten­un­ter­stüt­zung für Eigen­tü­mer mög­lich. Am schnells­ten geht es mit dem Online­an­trag, alter­na­tiv ist auch eine ana­lo­ge Antrag­stel­lung mög­lich. Das For­mu­lar wur­de um die Rubrik „Wohnrecht/vergleichbares Recht“ erwei­tert. Die nun­meh­ri­ge Erwei­te­rung des Bezie­hen­den­krei­ses sei ein wich­ti­ger Schritt zur Absi­che­rung der Wohn­ver­sor­gung der Kärnt­ner. “Par­al­lel eva­lu­ie­ren wir die Wohn­bei­hil­fe wei­ter und wer­den sie im Sin­ne der Bür­ger in Zukunft wei­ter­ent­wi­ckeln”, meint Schau­nig.

Online-Tipp: Wohn­bau­hil­fe NEU

31.05.2025 17:00
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Kreis der Bezie­her wird erwei­tertLandeshauptmann Peter Kaiser und seine Stellvertreterin Gaby Schaunig (von links).

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