EuGH-Urteil
Kärnten bekommt von Billigfluglinien 13 Millionen Euro zurück
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bestätigte heute: Billigfluglinien hatten von 2003 bis 2009 unzulässige Beihilfen als „Marketing-Beiträge“ bekommen.
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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) beendete heute ein politisches Kapitel aus den 2000er Jahren in Kärnten. Das Gericht bestätigte den Spruch der EU-Kommission, wonach die „Marketing-Beiträge“, die das Land Kärnten von 2003 bis 2009 an Billigfluglinien überwiesen hatte, als unzulässige Beihilfen zu werten und daher von den Fluglinien zurückzuzahlen sind.
Was passiert mit dem Geld?
„Rund 13 Millionen Euro, die seit dem Kommissionsentscheid auf einem Treuhandkonto liegen, können nun zurück nach Kärnten fließen“, bestätigt Landeshauptmann-Stellvertreterin und Finanzreferentin Gaby Schaunig. 93 Prozent des Gesamtbetrags bleiben beim Land, die restlichen sieben Prozent gehen an Stadt Klagenfurt, Kärnten Werbung und die Flughafen-Betriebsgesellschaft. „Die Beträge werden in den Landeshaushalt gehen und zur Schuldentilgung verwendet“, erklärt Schaunig. Gegen ein Urteil des EuGH gibt es kein Rechtsmittel, es erlangt daher sofort Rechtskraft.

