Grenzkontrollen am Nassfeld
45 Kilo Pilze sichergestellt
Bei einer Schwerpunktkontrolle zur Einhaltung der Pilzverordnung sind mehrere Verstöße festgestellt worden. Drei Männer hatten 45 Kilo Pilze im Auto.
Kontrolle am Grenzübergang
Am Vormittag des 3. August hat die Polizei im Bereich des Grenzübergangs Nassfeldpass (B90) Fahrzeug- und Lenkerkontrollen zur Einhaltung der Pilzverordnung durchgeführt.
Sieben Organmandate
Im Zuge der Überprüfung haben die Beamten insgesamt sieben Organmandate wegen Übertretungen nach der Pilzverordnung eingehoben.
45 Kilo im Kofferraum
Bei drei italienischen Staatsangehörigen, die gemeinsam in einem Pkw unterwegs gewesen sind, hat die Polizei eine Gesamtmenge von 45 Kilogramm Pilzen sichergestellt.
Je 1000€ Sicherheitsleistung
Gegen die drei Männer ist jeweils eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 1000 Euro eingehoben worden. Anzeigen an die zuständige Bezirkshauptmannschaft folgen.
Kärntner Pilzverordnung
Hier sind die wichtigsten Punkte der Kärntner Pilzverordnung:
- Unterscheidung zwischen geschützten und nicht geschützten Pilzen: Vollkommen geschützte Pilze dürfen nicht gesammelt, ausgegraben oder entfernt werden. Teilweise geschützte Pilze, wie Steinpilze und Eierschwammerl, dürfen nur zu bestimmten Zeiten und in begrenzten Mengen gesammelt werden.
- Sammelzeiten: Für Steinpilze und Eierschwammerl gilt die Zeit vom 15. Juni bis 30. September, wobei das Sammeln nur zwischen 7 und 18 Uhr erlaubt ist. Andere, nicht vollständig geschützte Pilze dürfen ganzjährig, aber ebenfalls nur zwischen 7 und 18 Uhr gesammelt werden.
- Mengenbegrenzung: Es dürfen maximal 2 kg Pilze pro Person und Tag gesammelt werden.
- Sammelweise: Nur die oberirdischen Teile der Pilze dürfen gesammelt werden, das Ausgraben oder Beschädigen der unterirdischen Teile ist verboten.
- Verwendungszweck: Pilze dürfen nur zum Eigengebrauch gesammelt werden.
- Verbote in bestimmten Gebieten: Das Sammeln von Pilzen ist in Naturschutzgebieten, Europaschutzgebieten, der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern und der Naturzone des Biosphärenparks Nockberge generell verboten.
- Strafen: Übertretungen der Pilzverordnung können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.