Die neue Regelung gilt für die blaue Kurzparkzone sowie für Parkstraßen (grüne Zone). Abgerechnet wird jeweils mit 90 Cent pro halber Stunde, die Mindestgebühr liegt weiterhin bei 90 Cent. Die 15 Minuten Gratisparken bleiben unverändert bestehen.
Parkstraßen mit Tageshöchstgebühr
In den Parkstraßen beträgt die Parkgebühr nun ebenfalls 90 Cent pro halber Stunde. Pro Kalendertag werden maximal 7 Euro fällig.
Ausnahme Ostbucht
Nicht betroffen ist die Klagenfurter Ostbucht. Dort bleibt die Gebühr bei 50 Cent pro halber Stunde und 4 Euro pro Tag.