Die bisherige Zweitwohnsitzabgabe wird zu einer neuen Zweitwohnungsabgabe umgestaltet. Sie soll Kosten ausgleichen, die durch Zweitwohnsitze entstehen, und künftig auch Wohnungen von juristischen Personen – etwa GmbHs – erfassen.
„Je nach Region und Beschaffenheit sollen Zweitwohnsitze unterschiedlich behandelt werden können. Also maßgeschneiderte Höhen, statt pauschales Drüberstülpen“, erklärt SPÖ-Klubobmann-Stellvertreter Luca Burgstaller.
ÖVP-Klubobmann Markus Malle ergänzt: „Die Novelle gibt den Gemeinden Spielraum, damit sie die Abgabe passend zu ihren Aufwendungen festsetzen können.“
Weitere Maßnahmen im Paket
Auch Aufenthalts- und Motorbootabgabe werden angepasst. Die Aufenthaltsabgabe soll künftig gezielt Infrastruktur- und Mobilitätsprojekte finanzieren. Die Motorbootabgabe wird – für E- wie Motorboote – um 50 Prozent erhöht, um Investitionen in Seegrundstücke, ökologische Maßnahmen und Hochwasserschutz zu ermöglichen.
Fahrplan und Eckdaten
Die Gesetzesvorlagen gehen nun in Begutachtung, der Beschluss im Landtag ist noch für heuer geplant.
Maximalgrenzen der neuen Zweitwohnungsabgabe:
bis 30 m² → 24 €/Monat
bis 60 m² → 47 €/Monat
bis 90 m² → 83 €/Monat
über 90 m² → 130 €/Monat
