SPÖ-Tierschutzsprecher LAbg. Maximilian Rakuscha zeigt sich erfreut über die heute bekanntgegebene Neuregelung der Hundeleinenpflicht außerhalb geschlossener Gebiete. „Die neue Verordnung schafft nicht nur einen kärntenweit einheitlichen Rahmen, sondern ist auch eine Win-Win-Lösung für den Tierschutz: Wildtiere werden bestmöglich geschützt und Hunde dürfen trotzdem frei rennen – und gelten dennoch als angeleint“, erklärt Rakuscha.
Virtuelle Leine für ausgebildete Hunde
Möglich wird das durch die sogenannte „virtuelle Leine“. Hundehalter*innen, die durch einen Sachkundenachweis belegen können, dass sie ihr Tier jederzeit kontrollieren und zurückrufen können, müssen keine physische Leine mehr verwenden. „Wer seinen Hund gut ausbildet und im Griff hat, kann ihn auch frei führen“, so Rakuscha. „Das heißt für das Tier ein Maximum an Bewegung – und dennoch kann der Mensch im Bedarfsfall eingreifen.“ Auch Welpen sind in den ersten Lebensmonaten ausgenommen.
Eigenverantwortung im Mittelpunkt
„In der freien Natur dürfen Hunde frei laufen, wenn ihr Besitzer einen Sachkundenachweis hat. Klar ist also, dass die Pflicht zur Weiterbildung bei uns als Menschen liegt“, betont Rakuscha. Er sieht in der neuen Regelung auch eine Einladung zur Weiterbildung und zu verantwortungsvollem Umgang mit Tieren. „Je besser wir unsere Tiere verstehen, desto mehr Freiraum bleibt für uns alle.“