Nach SOS-Vorwürfen
SPÖ will Gesetz ändern
SPÖ-Landesparteivorsitzender Daniel Fellner spricht sich für eine Änderung des Kärntner Landesauszeichnungsgesetzes aus, um künftig auch posthum – also nach dem Tod einer Person – Ehrungen aberkennen zu können, wenn schwerwiegende Verfehlungen bekannt werden.
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Forderung nach Gesetzesänderung
„Wir müssen als Land die Möglichkeit haben, auf neue Erkenntnisse zu reagieren, auch dann, wenn die betroffene Person bereits verstorben ist“, so Fellner.
„Wenn jemand durch sein Verhalten, etwa durch Missbrauch oder Gewalt, das Vertrauen zutiefst missbraucht hat, darf eine staatliche Ehrung nicht unangetastet bleiben. Es geht hier um Verantwortung und, in erster Linie, um den Respekt gegenüber den Opfern.“
Hintergrund zu Hermann Gmeiner
Hermann Gmeiner, der Gründer der SOS-Kinderdörfer, erhielt 1984 das Große Goldene Ehrenzeichen des Landes Kärnten. Inzwischen sind schwere Vorwürfe laut geworden, dass Gmeiner Kinder in den SOS-Kinderdörfern missbraucht haben soll.
Aktuelle Rechtslage
Derzeit sieht das Kärntner Landesauszeichnungsgesetz eine Aberkennung nur bei lebenden Personen und nur bei rechtskräftiger Verurteilung vor. Eine Ausnahme gilt ausschließlich für Fälle mit nationalsozialistischem Hintergrund. Damit ist eine Aberkennung nach dem Tod – also posthum – derzeit rechtlich nicht möglich, da keine Verurteilung vorliegt.
Überprüfung der Regelung geplant
Fellner betont, dass er diese Regelung überprüfen und anpassen lassen möchte: „Es ist Zeit, das Gesetz zu modernisieren. Wenn sich nachweislich schwerwiegende Verfehlungen herausstellen, müssen wir auch nach dem Tod einer Person handeln können. Das sind wir den Betroffenen schuldig.“
Nächste Schritte der SPÖ
Die SPÖ Kärnten will im Zuge der nächsten Novelle des Kärntner Landesauszeichnungsgesetzes prüfen, wie eine solche Ergänzung rechtlich umgesetzt werden kann.
„Wir wollen hier keine Vorverurteilungen, aber ein klares Signal: Landesauszeichnungen sind ein Ausdruck besonderer Werte, wer diese mit Füßen tritt, darf sie nicht behalten – egal ob zu Lebzeiten oder danach“, so Fellner abschließend.
