Nach SOS-Vorwürfen

SPÖ will Gesetz ändern

SPÖ-Landesparteivorsitzender Daniel Fellner spricht sich für eine Änderung des Kärntner Landesauszeichnungsgesetzes aus, um künftig auch posthum – also nach dem Tod einer Person – Ehrungen aberkennen zu können, wenn schwerwiegende Verfehlungen bekannt werden.

SPÖ will Gesetz ändern Nach den Vorwürfen gegen den SOS-Kinderdorf-Gründer will die SPÖ eine Gesetzesänderung, um Ehrungen auch nach dem Tod aberkennen zu können.

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For­de­rung nach Geset­zes­än­de­rung

„Wir müs­sen als Land die Mög­lich­keit haben, auf neue Erkennt­nis­se zu reagie­ren, auch dann, wenn die betrof­fe­ne Per­son bereits ver­stor­ben ist“, so Fell­ner.

„Wenn jemand durch sein Ver­hal­ten, etwa durch Miss­brauch oder Gewalt, das Ver­trau­en zutiefst miss­braucht hat, darf eine staat­li­che Ehrung nicht unan­ge­tas­tet blei­ben. Es geht hier um Ver­ant­wor­tung und, in ers­ter Linie, um den Respekt gegen­über den Opfern.“

Hin­ter­grund zu Her­mann Gmei­ner

Her­mann Gmei­ner, der Grün­der der SOS-Kin­der­dör­fer, erhielt 1984 das Gro­ße Gol­de­ne Ehren­zei­chen des Lan­des Kärn­ten. Inzwi­schen sind schwe­re Vor­wür­fe laut gewor­den, dass Gmei­ner Kin­der in den SOS-Kin­der­dör­fern miss­braucht haben soll.

Aktu­el­le Rechts­la­ge

Der­zeit sieht das Kärnt­ner Lan­des­aus­zeich­nungs­ge­setz eine Aberken­nung nur bei leben­den Per­so­nen und nur bei rechts­kräf­ti­ger Ver­ur­tei­lung vor. Eine Aus­nah­me gilt aus­schließ­lich für Fäl­le mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Hin­ter­grund. Damit ist eine Aberken­nung nach dem Tod – also post­hum – der­zeit recht­lich nicht mög­lich, da kei­ne Ver­ur­tei­lung vor­liegt.

Über­prü­fung der Rege­lung geplant

Fell­ner betont, dass er die­se Rege­lung über­prü­fen und anpas­sen las­sen möch­te: „Es ist Zeit, das Gesetz zu moder­ni­sie­ren. Wenn sich nach­weis­lich schwer­wie­gen­de Ver­feh­lun­gen her­aus­stel­len, müs­sen wir auch nach dem Tod einer Per­son han­deln kön­nen. Das sind wir den Betrof­fe­nen schul­dig.“

Nächs­te Schrit­te der SPÖ

Die SPÖ Kärn­ten will im Zuge der nächs­ten Novel­le des Kärnt­ner Lan­des­aus­zeich­nungs­ge­set­zes prü­fen, wie eine sol­che Ergän­zung recht­lich umge­setzt wer­den kann.

„Wir wol­len hier kei­ne Vor­ver­ur­tei­lun­gen, aber ein kla­res Signal: Lan­des­aus­zeich­nun­gen sind ein Aus­druck beson­de­rer Wer­te, wer die­se mit Füßen tritt, darf sie nicht behal­ten – egal ob zu Leb­zei­ten oder danach“, so Fell­ner abschlie­ßend.

28.10.2025 14:00
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SPÖ will Gesetz ändern Nach den Vorwürfen gegen den SOS-Kinderdorf-Gründer will die SPÖ eine Gesetzesänderung, um Ehrungen auch nach dem Tod aberkennen zu können.

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