Kärnten

Poli­zei warnt vor Hal­lo­ween-Strei­chen

Anlässlich von Halloween hat die Polizei Kärnten erneut vor Sachbeschädigungen und Ruhestörungen gewarnt. Eltern werden gebeten, mit ihren Kindern über Grenzen und mögliche Folgen von Streichen zu sprechen.

Poli­zei warnt vor Hal­lo­ween-Strei­chen Eltern sollen mit ihren Kindern klärende Gespräche führen.

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Wenn Scher­ze zu Straf­ta­ten wer­den

Am Abend des 31. Okto­ber zie­hen vie­le Kin­der und Jugend­li­che mit dem Ruf „Süßes oder Sau­res“ durch die Stra­ßen. Doch nicht alles, was als harm­lo­ser Spaß gedacht ist, ist erlaubt.
Das Beschmie­ren oder Bewer­fen von Häu­sern und Autos, das Zer­stö­ren von Müll­ton­nen oder das Bedro­hen von Men­schen gel­ten als Straf­ta­ten und wer­den ange­zeigt. Die Poli­zei hat ange­kün­digt, in die­ser Zeit ver­stärkt Strei­fen ein­zu­set­zen und bei Ver­stö­ßen ein­zu­schrei­ten.

Ver­ant­wor­tung der Eltern

Auch wenn Kin­der unter 14 Jah­ren nicht straf­recht­lich belangt wer­den kön­nen, kön­nen Geschä­dig­te zivil­recht­lich Scha­den­er­satz for­dern – etwa für die Rei­ni­gung von Fas­sa­den. Außer­dem wird in sol­chen Fäl­len die Jugend­wohl­fahrt infor­miert.
Die Poli­zei bit­tet Eltern, im Vor­feld mit ihren Kin­dern zu bespre­chen, was erlaubt ist und wann sie nach Hau­se kom­men sol­len. Laut Kärnt­ner Jugend­schutz­ge­setz dür­fen Kin­der unter 14 Jah­ren zwi­schen 23 und 05 Uhr nicht ohne Auf­sicht unter­wegs sein, Jugend­li­che unter 16 Jah­ren zwi­schen 01 und 05 Uhr nicht.

Ver­bo­te­ne Hand­lun­gen

Zu den klar straf­ba­ren Taten zäh­len:

  • Bewer­fen von Häu­sern oder Autos mit Eiern
  • Beschmie­ren von Fas­sa­den oder Fahr­zeu­gen
  • Wer­fen von Stei­nen gegen Fens­ter
  • Hin­ein­wer­fen von bren­nen­den Gegen­stän­den in Brief­käs­ten
  • Zer­stö­ren von Blu­men­bee­ten oder Müll­ton­nen
  • Bedro­hen von Anwoh­nern
  • Besteh­len ande­rer Kin­der
  • Lärm­be­läs­ti­gun­gen
30.10.2025 09:00
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Poli­zei warnt vor Hal­lo­ween-Strei­chen Eltern sollen mit ihren Kindern klärende Gespräche führen.

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