Kärnten
Polizei warnt vor Halloween-Streichen
Anlässlich von Halloween hat die Polizei Kärnten erneut vor Sachbeschädigungen und Ruhestörungen gewarnt. Eltern werden gebeten, mit ihren Kindern über Grenzen und mögliche Folgen von Streichen zu sprechen.
Wenn Scherze zu Straftaten werden
Am Abend des 31. Oktober ziehen viele Kinder und Jugendliche mit dem Ruf „Süßes oder Saures“ durch die Straßen. Doch nicht alles, was als harmloser Spaß gedacht ist, ist erlaubt.
Das Beschmieren oder Bewerfen von Häusern und Autos, das Zerstören von Mülltonnen oder das Bedrohen von Menschen gelten als Straftaten und werden angezeigt. Die Polizei hat angekündigt, in dieser Zeit verstärkt Streifen einzusetzen und bei Verstößen einzuschreiten.
Verantwortung der Eltern
Auch wenn Kinder unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtlich Schadenersatz fordern – etwa für die Reinigung von Fassaden. Außerdem wird in solchen Fällen die Jugendwohlfahrt informiert.
Die Polizei bittet Eltern, im Vorfeld mit ihren Kindern zu besprechen, was erlaubt ist und wann sie nach Hause kommen sollen. Laut Kärntner Jugendschutzgesetz dürfen Kinder unter 14 Jahren zwischen 23 und 05 Uhr nicht ohne Aufsicht unterwegs sein, Jugendliche unter 16 Jahren zwischen 01 und 05 Uhr nicht.
Verbotene Handlungen
Zu den klar strafbaren Taten zählen:
- Bewerfen von Häusern oder Autos mit Eiern
- Beschmieren von Fassaden oder Fahrzeugen
- Werfen von Steinen gegen Fenster
- Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
- Zerstören von Blumenbeeten oder Mülltonnen
- Bedrohen von Anwohnern
- Bestehlen anderer Kinder
- Lärmbelästigungen