Velden
Velden stellt Parkregelung am Karawankenplatz klar
Die Marktgemeinde Velden am Wörther See hat zu Missverständnissen rund um die Kurzparkzone am Karawankenplatz Stellung genommen. Die Gebührenpflicht gilt dort auch an Sonn- und Feiertagen.
Die Marktgemeinde Velden weist darauf hin, dass die Kurzparkzone am Karawankenplatz auch an Sonn- und Feiertagen gebührenpflichtig ist.© StadtKommunikation/Bigstock
In einer Stellungnahme betont die Marktgemeinde, dass es sich beim Karawankenplatz um eine ordnungsgemäß kundgemachte, gebührenpflichtige Kurzparkzone handelt. Die Gebührenpflicht sei durch entsprechende Verkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung klar ausgewiesen und gelte ausdrücklich auch an Sonn- und Feiertagen.
Informationen vor Ort und digital
Lenker*innen hätten jederzeit die Möglichkeit, sich über die geltenden Parkbedingungen zu informieren. Die wesentlichen Informationen zu Gebührenpflicht, maximaler Parkdauer sowie zur kostenfreien Kurzparkzeit seien direkt am Ticketautomaten ersichtlich. Dieser verfüge zudem über eine englischsprachige Menüführung.
Darüber hinaus stehen laut Gemeinde auch gängige Park-Apps zur Verfügung, die in der jeweiligen Smartphone-Sprache genutzt werden können und die Gebührenpflicht eindeutig anzeigen.
Tourismusort im Fokus
Velden am Wörther See sei sich seiner Rolle als internationaler Tourismusort bewusst. Hinweise und Anregungen zur weiteren Verbesserung der Informationslage würden daher ernst genommen und laufend geprüft. Gleichzeitig ersucht die Gemeinde um Verständnis, dass die Einhaltung der bestehenden Parkregelungen notwendig sei, um einen fairen und geordneten Verkehrsraum für alle zu gewährleisten.