Gerlitzen
Gefährlicher Drohnen-Zwischenfall bei Rettungseinsatz
Eine Drohne tauchte während eines laufenden Rettungseinsatzes plötzlich im Nahbereich eines Hubschraubers auf. Der gefährliche Zwischenfall zwang einen weiteren Rettungshubschrauber zur Kursänderung.
© ARA
Am 30. Dezember 2025 kam es gegen 13:10 Uhr im Skigebiet Gerlitzen zu einem gefährlichen Zwischenfall mit einer Drohne. Der Vorfall ereignete sich im Bereich der Neugartenabfahrt während eines laufenden Rettungseinsatzes.
Rettungshubschrauber musste neben der Piste landen
Kurz nach 13:00 Uhr musste der Rettungshubschrauber ARA 3 aufgrund eines medizinischen Einsatzes im Bereich der Skipiste landen. Der Hubschrauber wurde von der Alpinpolizei vor Ort eingewiesen und befand sich bereits am Boden, als es zu dem Zwischenfall kam.
Drohne taucht plötzlich im Nahbereich auf
Unmittelbar nach der Landung des Hubschraubers tauchte plötzlich eine Drohne im Nahbereich des Rettungshubschraubers auf. Diese flog in weiterer Folge mehrere hundert Meter entlang der Neugartenpiste und verschwand aus dem Sichtfeld des einschreitenden Beamten.
Zweiter Hubschrauber rechtzeitig gewarnt
Zeitgleich befand sich der Rettungshubschrauber ALPIN 1 im Überflug über der Gerlitzen. Dieser war nach einer Patientenübergabe im LKH Villach auf dem Rückflug zum Stützpunkt nach Patergassen. ALPIN 1 wurde rechtzeitig per Funk vor der Drohne gewarnt und konnte seine Flugroute anpassen. Eine mögliche Gefährdung konnte so verhindert werden.
Drohne flog erneut knapp über Hubschrauber hinweg
Kurze Zeit später kehrte die Drohne zurück und flog relativ knapp über den stehenden Rettungshubschrauber ARA 3 hinweg. Anschließend landete das Fluggerät im Bereich eines Alpengasthofes.
14-jähriger Drohnenpilot ausgeforscht
Der vor Ort befindliche Alpinpolizist begab sich in das Hotel und konnte dort den Drohnenpiloten ausforschen. Dabei handelte es sich um einen 14-jährigen deutschen Staatsbürger, der die Drohne vom Balkon seines Hotelzimmersaus gestartet hatte.
Der Flug wurde außerhalb des Sichtbereiches ausschließlich über die Kamera der Drohne durchgeführt. Die Mutter des Jugendlichen war ebenfalls anwesend.
Mehrere Verstöße festgestellt
Im Zuge der Erhebungen stellte sich heraus, dass die Drohne nicht registriert war und keine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung vorgewiesen werden konnte. Zudem erfolgte der Flug außerhalb der Sichtweite des Piloten und beeinflusste einen laufenden Rettungseinsatz erheblich.
Anzeige nach dem Luftfahrtgesetz
Der Vorfall wird nach dem Luftfahrtgesetz angezeigt. Die Anzeige ergeht an die BH Villach.
⚠️ Hinweis: Drohnenflüge in der Nähe von Einsatzkräften und Rettungshubschraubern stellen eine massive Gefahr dar und sind strengstens verboten.