Gesundheit

Neue Über­gangs­pfle­ge ab die­sem Jahr!

Die Übergangspflege ist eine Brücke nach einem Aufenthalt im Krankenhaus, um Menschen wieder zu mobilisieren und eine Rückkehr in den häuslichen Bereich zu ermöglichen.

Neue Über­gangs­pfle­ge ab die­sem Jahr! Georg Pinter, Landesrätin Beate Prettner und Johann Lintner (von links).

© Büro LRin Prettner

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Ab Jän­ner 2026 stellt Kärn­ten die Über­gangs­pfle­ge Schritt für Schritt neu auf. Ziel ist ein geord­ne­ter, siche­rer und wirk­sa­mer Über­gang von Pati­en­ten nach einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt zurück in das eige­ne Zuhau­se. Künf­tig wird die Über­gangs­pfle­ge auch direkt an die Kärnt­ner Spi­tä­ler ange­bun­den und dort mit medi­zi­ni­scher und the­ra­peu­ti­scher Betreu­ung ange­bo­ten.

Über­gangs­pfle­ge als Über­brü­ckung

„Über­gangs­pfle­ge ist eine zen­tra­le Brü­cke nach einem Aku­t­auf­ent­halt im Kran­ken­haus, um Men­schen wie­der zu mobi­li­sie­ren, zu sta­bi­li­sie­ren und eine Rück­kehr in den häus­li­chen Bereich zu ermög­li­chen“, betont Lan­des­rä­tin Bea­te Prett­ner. Bis­lang wur­de die Über­gangs­pfle­ge in Kärn­ten in Pfle­ge­hei­men ange­bo­ten, ohne the­ra­peu­ti­sche Leis­tun­gen wie z.B. Phy­sio- oder Ergo­the­ra­pie. Gleich­zei­tig gab es Fäl­le, in denen Pati­en­ten, die kei­ne Akut­ver­sor­gung mehr benö­tig­ten, wei­ter­hin wert­vol­le Akut­bet­ten in den Kran­ken­häu­sern beleg­ten, weil eine Rück­kehr nach Hau­se noch nicht mög­lich war und es begrenz­te Kapa­zi­tä­ten in den Pfle­ge­hei­men gab.

Min­des­tens 90 Über­gangs­pfle­ge­bet­ten

In einem ers­ten Schritt ent­ste­hen inner­halb der KABEG 31 Über­gangs­pfle­ge­bet­ten: im Kli­ni­kum Kla­gen­furt (zu Beginn 9, Erhö­hung auf 13 bis 2027), im LKH Vil­lach (8), im LKH Wolfs­berg (8) und im LKH Laas (2). In wei­te­rer Fol­ge wird das Ange­bot auf ins­ge­samt 40 Bet­ten inner­halb der KABEG aus­ge­baut. Ab 2027 kom­men zusätz­li­che Über­gangs­pfle­ge­plät­ze, unter ande­rem im DOKH Frie­sach, im Eli­sa­be­thi­nen-Kran­ken­haus und im Kran­ken­haus Wai­ern, hin­zu. Ins­ge­samt sind für Kärn­ten min­des­tens 90 Über­gangs­pfle­ge­bet­ten in den Spi­tä­lern vor­ge­se­hen.

Rück­kehr in die eige­nen vier Wän­de

Finan­ziert wird die neue Über­gangs­pfle­ge über Struk­tur­mit­tel des Kärnt­ner Gesund­heits­fonds, der für 2026 zwei Mil­lio­nen Euro reser­viert hat. Die the­ra­peu­ti­schen Leis­tun­gen wer­den von der Sozi­al­ver­si­che­rung getra­gen. Johann Lint­ner, Lei­ter der ÖGK-Lan­des­stel­le Kärn­ten, betont: „The­ra­peu­ti­sche Leis­tun­gen sind ein wesent­li­cher Bestand­teil der neu­en Über­gangs­pfle­ge, um die Mobi­li­sie­rung und Sta­bi­li­sie­rung für eine siche­re Rück­kehr in die eige­nen vier Wän­de zu gewähr­leis­ten.” Die ÖGK wer­de im Rah­men einer Pau­schal­ver­ein­ba­rung einen wich­ti­gen Bei­trag zur Sicher­stel­lung der Ver­sor­gung nach dem Spi­tals­auf­ent­halt leis­ten.

Erfah­run­gen bestä­ti­gen Über­gangs­pfle­ge

Pri­ma­ri­us Georg Pin­ter, Vor­stand des Zen­trums für Alters­me­di­zin, wird für die Über­gangs­pfle­ge am Kli­ni­kum Kla­gen­furt ver­ant­wort­lich sein. Er bestä­tigt aus Erfah­run­gen, dass die neu struk­tu­rier­te Über­gangs­pfle­ge in die Stra­te­gie einer abge­stuf­ten Ver­sor­gung pas­se: „Gar nicht sel­ten muss nach einem Aku­t­auf­ent­halt, etwa nach Schlag­an­fäl­len, das Zuhau­se bau­lich adap­tiert wer­den — oder es braucht daheim mobi­le sozia­le oder the­ra­peu­ti­sche Diens­te, die nicht sofort ver­füg­bar sind.” In sol­chen Fäl­len ist die Über­gangs­pfle­ge als Über­brü­ckung per­fekt.

04.01.2026 19:00
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Neue Über­gangs­pfle­ge ab die­sem Jahr! Georg Pinter, Landesrätin Beate Prettner und Johann Lintner (von links).

© Büro LRin Prettner