Pflege

Pfle­ge ist jetzt Schwer­ar­beit – aber nicht jede*r pro­fi­tiert

Schwerarbeit anerkannt – doch viele Pflegekräfte gehen weiterhin leer aus.

Pfle­ge ist jetzt Schwer­ar­beit – aber nicht jede*r pro­fi­tiert Pflegekräfte leisten täglich Schwerarbeit – doch nur wenige erfüllen alle Voraussetzungen für die Frühpension mit 60.

© WKÖ/cityfoto.at

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KÄRNTEN. Seit 1. Jän­ner 2026 kön­nen Pfle­ge­kräf­te unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen bereits mit 60 Jah­ren in Pen­si­on gehen. Was vie­le nicht wis­sen: Die neue Rege­lung betrifft nicht auto­ma­tisch alle Beschäf­tig­ten im Pfle­ge­be­reich.

Nur aner­kann­te Pfle­ge­be­ru­fe erfasst

Die Arbei­ter­kam­mer stellt klar: „Ent­schei­dend sind die kon­kre­te Tätig­keit, die Ver­si­che­rungs­zei­ten und der Schicht­dienst.“
Erfasst wer­den aus­schließ­lich aner­kann­te Pfle­ge­be­ru­fe – also Pfle­ge­as­sis­tenz, Pfle­ge­fach­as­sis­tenz und der geho­be­ne Dienst. Nicht umfasst sind dage­gen: Ver­wal­tung, Küche, Rei­ni­gung, Tech­ni­sches Per­so­nal.

Auch wenn die­se Berufs­grup­pen eben­falls unter hoher Belas­tung arbei­ten, fal­len sie nicht unter die neue Schwer­ar­beits­re­ge­lung.

Die Vor­aus­set­zun­gen im Detail

Um den vor­zei­ti­gen Pen­si­ons­an­tritt mit 60 zu nut­zen, braucht es: 45 Ver­si­che­rungs­jah­re. 120 Mona­te Schwer­ar­beit inner­halb der letz­ten 20 Jah­re, min­des­tens 12 Tage Schicht­dienst pro Kalen­der­mo­nat Gera­de in mobi­len Diens­ten erfül­len vie­le Beschäf­tig­te die Schicht­dienst-Vor­ga­be nicht – sie blei­ben daher trotz belas­ten­der Tätig­keit außen vor. Goach übt Kri­tik: Vie­le Pfle­ge­kräf­te wer­den dadurch aus­ge­schlos­sen.“

Kein Auto­ma­tis­mus – selbst aktiv wer­den!

Wich­tig: Die Schwer­ar­beit wird nicht auto­ma­tisch im Pen­si­ons­kon­to ein­ge­tra­gen.
Betrof­fe­ne müs­sen selbst einen Antrag bei der Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­an­stalt (PVA) stel­len und ihre Tätig­keit nach­wei­sen.

Alte Ableh­nun­gen? Jetzt neu ein­rei­chen!

Für vie­le könn­te sich eine neue Chan­ce erge­ben:
Frü­her abge­lehn­te Anträ­ge kön­nen neu bewer­tet wer­den, denn alte Ableh­nungs­grün­de gel­ten seit 1.1.2026 nicht mehr. Gerald Prein, Sozi­al­rechts­exper­te der AK Kärn­ten:
„Wer unsi­cher ist oder einen nega­ti­ven Bescheid beein­spru­chen möch­te, kann sich an uns wen­den. Die Bera­tung ist kos­ten­los und ver­trau­lich.“

Das Wich­tigs­te auf einen Blick

Anspruch haben: Aner­kann­te Pfle­ge­be­ru­fe (PA, PFA, geho­be­ner Dienst), Vor­aus­set­zun­gen: 60 Jah­re, 45 Ver­si­che­rungs­jah­re, 120 Mona­te Schwer­ar­beit, 12 Schicht­diens­te pro Monat.Wichtig: Antrag bei der PVA nötig – kei­ne auto­ma­ti­sche Erfas­sung. Neue Chan­ce: Alte abge­lehn­te Anträ­ge kön­nen erneut ein­ge­reicht wer­den

16.01.2026 18:00
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Pfle­ge ist jetzt Schwer­ar­beit – aber nicht jede*r pro­fi­tiert Pflegekräfte leisten täglich Schwerarbeit – doch nur wenige erfüllen alle Voraussetzungen für die Frühpension mit 60.

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