Ab sofort möglich
Ansuchen für Brauchtumsfeuer
In Klagenfurt können ab sofort Ansuchen für Brauchtumsfeuer gestellt werden. Erlaubt ist das Osterfeuer nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag, der Antrag muss bis 31. März 2026 eingebracht werden.
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Fristen und Termin
In Klagenfurt können ab sofort Ansuchen für Brauchtumsfeuer zu Ostern gestellt werden. Das Abbrennen ist nur in der Nacht von Karsamstag, 4. April 2026, auf Ostersonntag möglich. Die Anträge müssen spätestens vier Kalendertage vor dem Entzünden eingebracht werden, also bis 31. März 2026.
Formulare und Zuständigkeit
Die Bewilligungen werden durch die Berufsfeuerwehr Klagenfurt im Bereich Vorbeugender Brandschutz und Feuerpolizei erteilt. Die Formulare sind online auf klagenfurt.at und berufsfeuerwehr.at abrufbar und liegen auch im Bürgerservice im Rathaus sowie bei der Berufsfeuerwehr in der Hans-Sachs-Straße 2 auf.
Ortsaugenschein und Regeln
Nach telefonischer Terminvereinbarung wird ein Ortsaugenschein durchgeführt, dabei muss der Brennmaterialstapel bereits richtig platziert sein. Der Abstand ist so zu wählen, dass keine Gebäude oder brennbaren Gegenstände gefährdet werden. Verbrannt werden dürfen nur biogene Materialien, etwa Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baum- und Grasschnitt sowie Laub. Eine erste Löschhilfe muss bereitgehalten werden, zum Beispiel ein Wasseranschluss mit Schlauch oder passende Feuerlöscher.
Gebühren und Hinweis
Die Bescheide sind kostenpflichtig. Vorgesehen sind 14,30 Euro Bundesgebühr und 5,10 Euro Verwaltungsabgabe. Brauchtumsfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung genutzt werden.