Ab sofort möglich

Ansu­chen für Brauch­tums­feu­er

In Klagenfurt können ab sofort Ansuchen für Brauchtumsfeuer gestellt werden. Erlaubt ist das Osterfeuer nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag, der Antrag muss bis 31. März 2026 eingebracht werden.

Ansu­chen für Brauch­tums­feu­er Brauchtumsfeuer sind in Klagenfurt nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag erlaubt.

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Fris­ten und Ter­min

In Kla­gen­furt kön­nen ab sofort Ansu­chen für Brauch­tums­feu­er zu Ostern gestellt wer­den. Das Abbren­nen ist nur in der Nacht von Kar­sams­tag, 4. April 2026, auf Oster­sonn­tag mög­lich. Die Anträ­ge müs­sen spä­tes­tens vier Kalen­der­ta­ge vor dem Ent­zün­den ein­ge­bracht wer­den, also bis 31. März 2026.

For­mu­la­re und Zustän­dig­keit

Die Bewil­li­gun­gen wer­den durch die Berufs­feu­er­wehr Kla­gen­furt im Bereich Vor­beu­gen­der Brand­schutz und Feu­er­po­li­zei erteilt. Die For­mu­la­re sind online auf klagenfurt.at und berufsfeuerwehr.at abruf­bar und lie­gen auch im Bür­ger­ser­vice im Rat­haus sowie bei der Berufs­feu­er­wehr in der Hans-Sachs-Stra­ße 2 auf.

Orts­au­gen­schein und Regeln

Nach tele­fo­ni­scher Ter­min­ver­ein­ba­rung wird ein Orts­au­gen­schein durch­ge­führt, dabei muss der Brenn­ma­te­ri­al­sta­pel bereits rich­tig plat­ziert sein. Der Abstand ist so zu wäh­len, dass kei­ne Gebäu­de oder brenn­ba­ren Gegen­stän­de gefähr­det wer­den. Ver­brannt wer­den dür­fen nur bio­ge­ne Mate­ria­li­en, etwa Stroh, Holz, Reb­holz, Schilf, Baum- und Gras­schnitt sowie Laub. Eine ers­te Lösch­hil­fe muss bereit­ge­hal­ten wer­den, zum Bei­spiel ein Was­ser­an­schluss mit Schlauch oder pas­sen­de Feu­er­lö­scher.

Gebüh­ren und Hin­weis

Die Beschei­de sind kos­ten­pflich­tig. Vor­ge­se­hen sind 14,30 Euro Bun­des­ge­bühr und 5,10 Euro Ver­wal­tungs­ab­ga­be. Brauch­tums­feu­er dür­fen nicht zur Abfall­be­sei­ti­gung genutzt wer­den.

03.03.2026 13:00
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Ansu­chen für Brauch­tums­feu­er Brauchtumsfeuer sind in Klagenfurt nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag erlaubt.

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