Villach
Wegen Osterfeuern gelten zwei Einbahnregelungen
Wegen zweier Osterfeuer gelten am 4. April in der Vassacher Straße und in der Kreuztrattenstraße Einbahnregelungen. In beiden Bereichen werden Umleitungen eingerichtet.
Vassacher Straße betroffen
Wegen eines Osterfeuers kommt es in der Vassacher Straße zu einer Einbahnführung. Betroffen ist der Abschnitt vom Kreuzungsbereich mit der Gritschacher Straße auf Höhe des Abfahrtsasts von der B100 Drautal Straße bis zum Kreuzungsbereich mit dem Feuerwehrweg.
Die Regelung gilt von 4. April, 18 Uhr, bis 5. April, 2 Uhr. In diesem Zeitraum ist die Strecke nur in Fahrtrichtung Süden beziehungsweise stadteinwärts befahrbar.
Auch Kreuztrattenstraße eingeschränkt
Auch in der Kreuztrattenstraße kommt es wegen eines Osterfeuers zu einer Einbahnführung. Diese gilt ab dem Ende der westseitigen Bebauung der Kreuztrattenstraße bis zur Pogöriacher Straße in Richtung Pogöriacher Straße.
Die Verkehrsregelung gilt von 4. April, 17 Uhr, bis 5. April, 2 Uhr.
Umleitungen eingerichtet
Für beide Bereiche wird jeweils eine Umleitungsstrecke eingerichtet. Verkehrsteilnehmer müssen daher in den genannten Zeiten mit Einschränkungen rechnen.