Villach

Wegen Oster­feu­ern gel­ten zwei Ein­bahn­re­ge­lun­gen

Wegen zweier Osterfeuer gelten am 4. April in der Vassacher Straße und in der Kreuztrattenstraße Einbahnregelungen. In beiden Bereichen werden Umleitungen eingerichtet.

Wegen Oster­feu­ern gel­ten zwei Ein­bahn­re­ge­lun­gen Wegen zweier Osterfeuer gelten in Villach zeitweise Einbahnregelungen.

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Vas­sa­cher Stra­ße betrof­fen

Wegen eines Oster­feu­ers kommt es in der Vas­sa­cher Stra­ße zu einer Ein­bahn­füh­rung. Betrof­fen ist der Abschnitt vom Kreu­zungs­be­reich mit der Grit­scha­cher Stra­ße auf Höhe des Abfahrt­s­asts von der B100 Drau­tal Stra­ße bis zum Kreu­zungs­be­reich mit dem Feu­er­wehr­weg.

Die Rege­lung gilt von 4. April, 18 Uhr, bis 5. April, 2 Uhr. In die­sem Zeit­raum ist die Stre­cke nur in Fahrt­rich­tung Süden bezie­hungs­wei­se stadt­ein­wärts befahr­bar.

Auch Kreuz­trat­ten­stra­ße ein­ge­schränkt

Auch in der Kreuz­trat­ten­stra­ße kommt es wegen eines Oster­feu­ers zu einer Ein­bahn­füh­rung. Die­se gilt ab dem Ende der west­sei­ti­gen Bebau­ung der Kreuz­trat­ten­stra­ße bis zur Pogö­ria­cher Stra­ße in Rich­tung Pogö­ria­cher Stra­ße.

Die Ver­kehrs­re­ge­lung gilt von 4. April, 17 Uhr, bis 5. April, 2 Uhr.

Umlei­tun­gen ein­ge­rich­tet

Für bei­de Berei­che wird jeweils eine Umlei­tungs­stre­cke ein­ge­rich­tet. Ver­kehrs­teil­neh­mer müs­sen daher in den genann­ten Zei­ten mit Ein­schrän­kun­gen rech­nen.

26.03.2026 18:00
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Wegen Oster­feu­ern gel­ten zwei Ein­bahn­re­ge­lun­gen Wegen zweier Osterfeuer gelten in Villach zeitweise Einbahnregelungen.

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