Wirtschaft
Länder fordern Entlastung für Gemeinden
Konkret fordern die Länder den Bundesminister für Finanzen auf, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Kooperationen zwischen Gemeinden steuerlich nicht länger benachteiligt werden.
© LPD Kärnten/Helge Bauer
Die Landesfinanzreferentenkonferenz hat sich auf eine gemeinsame Initiative zur steuerlichen Entlastung der Gemeinden verständigt. Im Mittelpunkt steht dabei die interkommunale Zusammenarbeit, die vielerorts an steuerlichen Hürden scheitert, obwohl sie für eine effiziente und zukunftsorientierte Entwicklung der Gemeinden von zentraler Bedeutung ist.
Erschweren Umsetzung von Kooperationen
In Kärnten wird die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden seit Jahren aktiv unterstützt und forciert – sei es bei Infrastrukturprojekten, im Bereich der Daseinsvorsorge oder bei gemeinsamen Dienstleistungen. Dennoch erschweren steuerliche Rahmenbedingungen vielfach die Umsetzung solcher Kooperationen. Finanzreferentin Gaby Schaunig und Landesrätin Marika Lagger-Pöllinger betonen: „Gemeinden arbeiten immer häufiger zusammen, um Ressourcen zu bündeln, Kosten zu sparen und die Lebensqualität für die Menschen zu sichern. Diese Zusammenarbeit darf nicht durch steuerliche Nachteile erschwert werden. Sie brauchen faire und praktikable Rahmenbedingungen, damit Lösungen vor Ort auch umgesetzt werden können.“
Das sieht Beschlussempfehlung vor
Konkret fordern die Länder den Bundesminister für Finanzen auf, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Kooperationen zwischen Gemeinden steuerlich nicht länger benachteiligt werden. Derzeit kann es etwa vorkommen, dass bei gemeinsamen Leistungen Umsatzsteuer anfällt, obwohl die Gemeinden im öffentlichen Interesse handeln und keine Gewinne erzielen. Das führt dazu, dass Zusammenarbeit teurer wird als getrennte Lösungen – ein Widerspruch zu den Zielen effizienter Verwaltung. Die Beschlussempfehlung sieht daher vor, interkommunale Kooperationen künftig von der Umsatzsteuerpflicht auszunehmen oder zumindest den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Damit würden Gemeinden finanziell entlastet und Anreize für Zusammenarbeit geschaffen.
“Projekte nicht unnötig zu verteuern”
Darüber hinaus soll auch die Errichtung von kommunaler und regionaler Infrastruktur steuerlich erleichtert werden. Ziel ist es, Gemeinden bei Investitionen – etwa in Gebäude oder öffentliche Einrichtungen – besserzustellen und ihnen ähnliche Möglichkeiten einzuräumen wie großen öffentlichen Trägern. „Auch hier geht es darum, Projekte nicht unnötig zu verteuern und Spielräume für wichtige Zukunftsinvestitionen zu schaffen“, meint Lagger-Pöllinger. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen soll in Abstimmung mit dem Österreichischen Gemeindebund erfolgen, um praxisnahe und umsetzbare Lösungen sicherzustellen.


