Für drei Jahre verlängert
Wolfsverordnung gilt weiter
Kärnten hat die Risikowolfsverordnung verlängert. Wölfe dürfen weiterhin erst nach mehreren Schritten entnommen werden, wenn sie wiederholt in die Nähe von Häusern, Ställen oder Weiden kommen.
Neue Regelung
Die Kärntner Landesregierung hat die Risikowolfsverordnung verlängert. Die alte Verordnung ist ausgelaufen, deshalb ist nun eine neue Regelung beschlossen worden.
Schutz für Menschen und Tiere
Mit der Verordnung sollen Menschen und Nutztiere besser geschützt werden. Dabei geht es vor allem um Wölfe, die immer wieder in die Nähe von Häusern, Ställen oder Weiden kommen.
Erst vertreiben
Ein Wolf darf nicht sofort abgeschossen werden. Zuerst muss versucht werden, ihn zu vertreiben. Das kann mit Licht, Lärm oder anderen Signalen passieren.
Zweiter Versuch
Wenn der Wolf trotzdem wiederkommt, muss ein zweiter Versuch gemacht werden. Dabei kann auch ein Jäger einen Schreckschuss abgeben.
Abschuss als letzte Stufe
Erst wenn auch das nicht hilft, darf der Wolf von einem Jäger geschossen werden. Das muss innerhalb von vier Wochen nach der letzten Vertreibung und in einem Umkreis von zehn Kilometern passieren.
Wölfe im Blick
Neu ist, dass das Wolfsmonitoring rechtlich festgelegt worden ist. Das bedeutet: Es wird regelmäßig überprüft, wie es um den Wolf in Kärnten steht. Die neue Verordnung gilt nun drei Jahre.