Für drei Jahre verlängert

Wolfs­ver­ord­nung gilt wei­ter

Kärnten hat die Risikowolfsverordnung verlängert. Wölfe dürfen weiterhin erst nach mehreren Schritten entnommen werden, wenn sie wiederholt in die Nähe von Häusern, Ställen oder Weiden kommen.

Wolfs­ver­ord­nung gilt wei­ter Die Risikowolfsverordnung in Kärnten ist verlängert worden.

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Neue Rege­lung

Die Kärnt­ner Lan­des­re­gie­rung hat die Risi­ko­wolfs­ver­ord­nung ver­län­gert. Die alte Ver­ord­nung ist aus­ge­lau­fen, des­halb ist nun eine neue Rege­lung beschlos­sen wor­den.

Schutz für Men­schen und Tie­re

Mit der Ver­ord­nung sol­len Men­schen und Nutz­tie­re bes­ser geschützt wer­den. Dabei geht es vor allem um Wöl­fe, die immer wie­der in die Nähe von Häu­sern, Stäl­len oder Wei­den kom­men.

Erst ver­trei­ben

Ein Wolf darf nicht sofort abge­schos­sen wer­den. Zuerst muss ver­sucht wer­den, ihn zu ver­trei­ben. Das kann mit Licht, Lärm oder ande­ren Signa­len pas­sie­ren.

Zwei­ter Ver­such

Wenn der Wolf trotz­dem wie­der­kommt, muss ein zwei­ter Ver­such gemacht wer­den. Dabei kann auch ein Jäger einen Schreck­schuss abge­ben.

Abschuss als letz­te Stu­fe

Erst wenn auch das nicht hilft, darf der Wolf von einem Jäger geschos­sen wer­den. Das muss inner­halb von vier Wochen nach der letz­ten Ver­trei­bung und in einem Umkreis von zehn Kilo­me­tern pas­sie­ren.

Wöl­fe im Blick

Neu ist, dass das Wolfs­mo­ni­to­ring recht­lich fest­ge­legt wor­den ist. Das bedeu­tet: Es wird regel­mä­ßig über­prüft, wie es um den Wolf in Kärn­ten steht. Die neue Ver­ord­nung gilt nun drei Jah­re.

20.05.2026 15:00
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Wolfs­ver­ord­nung gilt wei­ter Die Risikowolfsverordnung in Kärnten ist verlängert worden.

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