Urteil im Terrorprozess

Lebens­lan­ge Haft nach Anschlag in Vil­lach

Nach dem tödlichen Messerangriff in Villach ist der Angeklagte am Landesgericht Klagenfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bei der Tat im Februar 2025 ist ein 14-jähriger Bub getötet worden, fünf weitere Menschen sind verletzt worden.

Lebens­lan­ge Haft nach Anschlag in Vil­lach Der Prozess nach dem tödlichen Messerangriff in Villach ist unter hohen Sicherheitsauflagen geführt worden.

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Pro­zess in Kla­gen­furt

Am Mitt­woch hat am Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt der Pro­zess gegen jenen 24-jäh­ri­gen Syrer statt­ge­fun­den, der im Febru­ar 2025 in Vil­lach meh­re­re Men­schen mit einem Mes­ser ange­grif­fen hat. Die Ver­hand­lung ist unter beson­ders hohen Sicher­heits­auf­la­gen geführt wor­den.

14-Jäh­ri­ger getö­tet

Bei dem Anschlag ist ein 14-jäh­ri­ger Bub ums Leben gekom­men. Fünf wei­te­re Men­schen sind teils schwer ver­letzt wor­den. Der Angriff hat laut Bericht nur eine Minu­te und 24 Sekun­den gedau­ert.

Ange­klag­ter ver­ur­teilt

Die Geschwo­re­nen haben den Ange­klag­ten in allen Ankla­ge­punk­ten schul­dig gespro­chen. Er ist wegen ter­ro­ris­ti­scher Straf­ta­ten, Mor­des, ver­such­ter Mor­de sowie Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen und kri­mi­nel­len Orga­ni­sa­ti­on ver­ur­teilt wor­den. Das Urteil lau­tet auf lebens­lan­ge Haft und ist noch nicht rechts­kräf­tig.

Kei­ne Reue gezeigt

Der Ange­klag­te hat vor Gericht kei­ne Reue gezeigt. Auf Nach­fra­ge des Rich­ters hat er ange­ge­ben, dass er wie­der töten wür­de, wenn er könn­te. Bereut habe er nur, dass er selbst nicht gestor­ben sei.

IS als Motiv

Der Mann hat sich laut Bericht wei­ter­hin als Kämp­fer des soge­nann­ten „Isla­mi­schen Staats“ gese­hen. Er soll sich über Tik­Tok inner­halb weni­ger Mona­te radi­ka­li­siert haben. Zwei Tage vor der Tat soll er sich beim Treue­schwur auf den IS gefilmt haben.

Voll zurech­nungs­fä­hig

Ein toxi­ko­lo­gi­scher Befund hat erge­ben, dass der Ange­klag­te zur Tat­zeit nicht unter Alko­hol, Dro­gen oder Psy­cho­phar­ma­ka gestan­den ist. Ein Gerichts­psych­ia­ter hat außer­dem kei­ne psy­chi­sche Krank­heit fest­ge­stellt. Der Mann sei zur Tat­zeit zurech­nungs­fä­hig gewe­sen.

Opfer schwer ver­letzt

Im Pro­zess ist auch über die schwe­ren Ver­let­zun­gen der Opfer gespro­chen wor­den. Betrof­fen waren unter ande­rem Brust­korb, Ober­bauch, Arme, Zwerch­fell und Milz. Ein Opfer ist damals so schwer ver­letzt gewe­sen, dass es von der Gut­ach­te­rin zunächst nicht unter­sucht wer­den konn­te.

28.05.2026 08:00
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Lebens­lan­ge Haft nach Anschlag in Vil­lach Der Prozess nach dem tödlichen Messerangriff in Villach ist unter hohen Sicherheitsauflagen geführt worden.

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