Urteil im Terrorprozess
Lebenslange Haft nach Anschlag in Villach
Nach dem tödlichen Messerangriff in Villach ist der Angeklagte am Landesgericht Klagenfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bei der Tat im Februar 2025 ist ein 14-jähriger Bub getötet worden, fünf weitere Menschen sind verletzt worden.
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Prozess in Klagenfurt
Am Mittwoch hat am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen jenen 24-jährigen Syrer stattgefunden, der im Februar 2025 in Villach mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen hat. Die Verhandlung ist unter besonders hohen Sicherheitsauflagen geführt worden.
14-Jähriger getötet
Bei dem Anschlag ist ein 14-jähriger Bub ums Leben gekommen. Fünf weitere Menschen sind teils schwer verletzt worden. Der Angriff hat laut Bericht nur eine Minute und 24 Sekunden gedauert.
Angeklagter verurteilt
Die Geschworenen haben den Angeklagten in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Er ist wegen terroristischer Straftaten, Mordes, versuchter Morde sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen und kriminellen Organisation verurteilt worden. Das Urteil lautet auf lebenslange Haft und ist noch nicht rechtskräftig.
Keine Reue gezeigt
Der Angeklagte hat vor Gericht keine Reue gezeigt. Auf Nachfrage des Richters hat er angegeben, dass er wieder töten würde, wenn er könnte. Bereut habe er nur, dass er selbst nicht gestorben sei.
IS als Motiv
Der Mann hat sich laut Bericht weiterhin als Kämpfer des sogenannten „Islamischen Staats“ gesehen. Er soll sich über TikTok innerhalb weniger Monate radikalisiert haben. Zwei Tage vor der Tat soll er sich beim Treueschwur auf den IS gefilmt haben.
Voll zurechnungsfähig
Ein toxikologischer Befund hat ergeben, dass der Angeklagte zur Tatzeit nicht unter Alkohol, Drogen oder Psychopharmaka gestanden ist. Ein Gerichtspsychiater hat außerdem keine psychische Krankheit festgestellt. Der Mann sei zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen.
Opfer schwer verletzt
Im Prozess ist auch über die schweren Verletzungen der Opfer gesprochen worden. Betroffen waren unter anderem Brustkorb, Oberbauch, Arme, Zwerchfell und Milz. Ein Opfer ist damals so schwer verletzt gewesen, dass es von der Gutachterin zunächst nicht untersucht werden konnte.