Villach

Offe­nes Feu­er bleibt ver­bo­ten

In Villach bleibt offenes Feuer im Wald und in Waldnähe verboten. Auch am Grillplatz an der Gail darf wegen der Waldbrandgefahr derzeit nicht gegrillt werden.

Offe­nes Feu­er bleibt ver­bo­ten In Villach bleibt offenes Feuer im Wald und in Waldnähe weiterhin verboten.

© Thomas Künster

"KLICK Kärnten" auf Google als bevorzugte Nachrichtenquelle festlegen
Anzeige

Gefahr im Wald

In Vil­lach bleibt der Umgang mit offe­nem Feu­er im Wald und in Wald­nä­he wei­ter­hin ver­bo­ten. Grund dafür ist die anhal­ten­de Tro­cken­heit und die damit ver­bun­de­ne hohe Wald­brand­ge­fahr.

Ver­ord­nung gilt wei­ter

Die Wald­brand­ver­ord­nung ist bereits seit Ende März in Kraft. Auch die Regen­fäl­le der ver­gan­ge­nen Tage haben dar­an nichts geän­dert. Das Ver­bot gilt wei­ter­hin bis auf Wider­ruf.

Grill­platz betrof­fen

Betrof­fen ist auch der Grill­platz an der Gail. Solan­ge die Wald­brand­ver­ord­nung gilt, darf dort nicht gegrillt wer­den.

Auch Glut ver­bo­ten

Nicht nur offe­nes Feu­er ist unter­sagt. Ver­bo­ten sind auch rau­chen­de, glim­men­de oder pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de sowie feu­er­ge­fähr­li­che Mate­ria­li­en.

Hohe Stra­fen

Wer sich nicht an die behörd­li­che Anord­nung hält, muss mit hohen Stra­fen rech­nen. Mög­lich sind Geld­stra­fen von bis zu 7.270 Euro oder eine Frei­heits­stra­fe von bis zu vier Wochen.

18.06.2026 17:00
Anzeige
Offe­nes Feu­er bleibt ver­bo­ten In Villach bleibt offenes Feuer im Wald und in Waldnähe weiterhin verboten.

© Thomas Künster