WASSERALARM IN FELDKIRCHEN
Bakterien im Trinkwasser: Feldkirchen muss abkochen
In Feldkirchen wurde eine bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt. Die Stadtgemeinde warnt die Bevölkerung und fordert alle Haushalte auf, Leitungswasser bis auf Weiteres abzukochen.
In Feldkirchen gilt derzeit eine Abkochaufforderung für das gesamte Gemeindegebiet. Bei Wasseruntersuchungen wurden bakterielle Verunreinigungen nachgewiesen.© Foto: KK
Bei routinemäßigen Untersuchungen des Trinkwassers wurden in Feldkirchen vier Wasserproben mit mikrobiologischen Verunreinigungen festgestellt. Dabei geht es unter anderem um E.-coli-Bakterien, die laut Trinkwasserverordnung nicht im Trinkwasser vorkommen dürfen. Die Stadtgemeinde hat deshalb am heutigen Montag (12. Oktober) eine vorsorgliche Abkochaufforderung für das gesamte Gemeindegebiet ausgesprochen.
Gesamtes Gemeindegebiet betroffen
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere Teile der Wasserversorgung betroffen sind, gilt die Warnung für alle Haushalte in Feldkirchen. Das Leitungswasser darf derzeit nicht ungekocht getrunken werden.
Die Stadtgemeinde arbeitet mit Hochdruck an der Behebung des Problems. Laut offizieller Mitteilung könnte es allerdings noch einige Tage dauern, bis die Trinkwasserqualität wieder vollständig hergestellt ist.
Wasser richtig abkochen
Das Wasser muss zunächst zum Sprudeln gebracht und anschließend mindestens ein bis drei Minuten gekocht werden. Erst danach darf es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Babynahrung verwendet werden. Auch für Eiswürfel ist abgekochtes Wasser erforderlich.
Zum Duschen, Händewaschen und Wäschewaschen kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden. Geschirrspüler dürfen mit einem heißen Programm betrieben werden.
Wer bereits verunreinigtes Wasser getrunken hat und Beschwerden wie Durchfall, Übelkeit oder Bauchkrämpfe entwickelt, sollte einen Arzt kontaktieren.
Weitere Informationen: Stadtgemeinde Feldkirchen unter 04276/2511 oder außerhalb der Amtsstunden beim Wasserwerk unter 04276/2511–316.




