Straßenverlegung

Frei­er Zugang am Hör­zen­dor­fer See wei­ter­hin gesi­chert

Eine Straßenverlegung der Hörzendorfer Straße beseitigt Unfall- und Gefahrenstelle bei Gasthaus am See. Freier Seezugang und öffentliche Fußgängerverbindung sichergestellt.

Frei­er Zugang am Hör­zen­dor­fer See wei­ter­hin gesi­chertFreier Seezugang für zwei Jahrzehnte gesichert: Bürgermeister Martin Kulmer, Herr Kraßnig als Eigentümervertreter, Landesrat Martin Gruber und Tourismus-Stadtrat Philipp Subosits (von links)

© Büro LR Gruber/Posch

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Der Hör­zen­dor­fer See ist als ruhi­ges Klein­od der Natur­be­las­sen­heit beliebt. Nahe­zu direkt am See liegt ein Gast­haus. Die Hör­zen­dor­fer Stra­ße (L 72)trennt nicht nur das Gast­haus vom See, sie ver­läuft genau zwi­schen dem Betrieb und der dazu­ge­hö­ri­gen See­ter­ras­se, so dass das Per­so­nal beim Ser­vie­ren die Lan­des­stra­ße que­ren muss. Sowohl für die Ver­kehrs­teil­neh­mer als auch für das Ser­vice­per­so­nal war die­se Situa­ti­on bis­her eine gro­ße Unfall- und Gefah­ren­quel­le.

Gefähr­li­che Eng­stel­le wird besei­tigt

„Jetzt liegt eine Lösung am Tisch, durch die wir die gefähr­li­che Eng­stel­le besei­ti­gen, gleich­zei­tig aber auch den öffent­li­chen Zugang zum See bewah­ren kön­nen“, berich­tet Lan­des­rat und Stra­ßen­bau­re­fe­rent Mar­tin Gru­ber. Auf Initia­ti­ve des Lie­gen­schafts­ei­gen­tü­mers wur­de eine mög­li­che Ver­le­gung der Hör­zen­dor­fer Stra­ße in Rich­tung Osten erar­bei­tet und heu­te grund­sätz­lich in der Lan­des­re­gie­rung geneh­migt. Die dafür benö­tig­ten pri­va­ten Grund­flä­chen sol­len dem Land vom Lie­gen­schafts­ei­gen­tü­mer kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Die Rea­li­sie­rung der Stra­ßen­ver­le­gung wird vom Eigen­tü­mer finan­ziert und durch das Land Kärn­ten über­wacht und fach­lich beglei­tet, so dass am Ende des Bau­pro­jekts die neue Stra­ßen­an­la­ge ohne Pro­ble­me über­nom­men wer­den kann. Boden­mar­kie­run­gen, Ver­kehrs- und Sicher­heits­schil­der sowie Hin­weis­ta­feln wer­den vom Land Kärn­ten beauf­tragt und finan­ziert.

Frei­er See­zu­gang für wei­te­re 20 Jah­re

Gleich­zei­tig mit der Ent­schär­fung die­ser Gefah­ren­stel­le bringt das Pro­jekt auch einen wei­te­ren Vor­teil mit sich. „Wir konn­ten uns dar­auf eini­gen, dass an der Ost­sei­te des Sees auf 20 Jah­re hin ein frei­er See­zu­gang errich­tet wird, um die Inter­es­sen der Bevöl­ke­rung zu wah­ren“, ist Gru­ber erfreut. Für den öffent­li­chen Fuß­gän­ger­ver­kehr soll ent­lang des der­zei­ti­gen Stra­ßen­ver­laufs unbe­fris­tet und unein­ge­schränkt eine Weg­ver­bin­dung zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Das Ser­vi­tuts­recht für den Geh­weg wird zuguns­ten der Stadt­ge­mein­de St. Veit im Grund­buch gesi­chert. Sobald der Grund­tausch auch vom Kärnt­ner Land­tag geneh­migt ist, soll mit der Detail­pla­nung und der raschen Umset­zung des Vor­ha­bens begon­nen wer­den.

09.11.2021 14:00 - Update am: 09.11.2021 16:53
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Frei­er Zugang am Hör­zen­dor­fer See wei­ter­hin gesi­chertFreier Seezugang für zwei Jahrzehnte gesichert: Bürgermeister Martin Kulmer, Herr Kraßnig als Eigentümervertreter, Landesrat Martin Gruber und Tourismus-Stadtrat Philipp Subosits (von links)

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