Straßenverlegung
Freier Zugang am Hörzendorfer See weiterhin gesichert
Eine Straßenverlegung der Hörzendorfer Straße beseitigt Unfall- und Gefahrenstelle bei Gasthaus am See. Freier Seezugang und öffentliche Fußgängerverbindung sichergestellt.
Freier Seezugang für zwei Jahrzehnte gesichert: Bürgermeister Martin Kulmer, Herr Kraßnig als Eigentümervertreter, Landesrat Martin Gruber und Tourismus-Stadtrat Philipp Subosits (von links)© Büro LR Gruber/Posch
Der Hörzendorfer See ist als ruhiges Kleinod der Naturbelassenheit beliebt. Nahezu direkt am See liegt ein Gasthaus. Die Hörzendorfer Straße (L 72)trennt nicht nur das Gasthaus vom See, sie verläuft genau zwischen dem Betrieb und der dazugehörigen Seeterrasse, so dass das Personal beim Servieren die Landesstraße queren muss. Sowohl für die Verkehrsteilnehmer als auch für das Servicepersonal war diese Situation bisher eine große Unfall- und Gefahrenquelle.
Gefährliche Engstelle wird beseitigt
„Jetzt liegt eine Lösung am Tisch, durch die wir die gefährliche Engstelle beseitigen, gleichzeitig aber auch den öffentlichen Zugang zum See bewahren können“, berichtet Landesrat und Straßenbaureferent Martin Gruber. Auf Initiative des Liegenschaftseigentümers wurde eine mögliche Verlegung der Hörzendorfer Straße in Richtung Osten erarbeitet und heute grundsätzlich in der Landesregierung genehmigt. Die dafür benötigten privaten Grundflächen sollen dem Land vom Liegenschaftseigentümer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Realisierung der Straßenverlegung wird vom Eigentümer finanziert und durch das Land Kärnten überwacht und fachlich begleitet, so dass am Ende des Bauprojekts die neue Straßenanlage ohne Probleme übernommen werden kann. Bodenmarkierungen, Verkehrs- und Sicherheitsschilder sowie Hinweistafeln werden vom Land Kärnten beauftragt und finanziert.
Freier Seezugang für weitere 20 Jahre
Gleichzeitig mit der Entschärfung dieser Gefahrenstelle bringt das Projekt auch einen weiteren Vorteil mit sich. „Wir konnten uns darauf einigen, dass an der Ostseite des Sees auf 20 Jahre hin ein freier Seezugang errichtet wird, um die Interessen der Bevölkerung zu wahren“, ist Gruber erfreut. Für den öffentlichen Fußgängerverkehr soll entlang des derzeitigen Straßenverlaufs unbefristet und uneingeschränkt eine Wegverbindung zur Verfügung gestellt werden. Das Servitutsrecht für den Gehweg wird zugunsten der Stadtgemeinde St. Veit im Grundbuch gesichert. Sobald der Grundtausch auch vom Kärntner Landtag genehmigt ist, soll mit der Detailplanung und der raschen Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.



