Überhöhte Preise

Vignette: AK Kärnten warnt vor dubiosem Online-Anbieter!

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten spricht eine Warnung vor einer dubiosen Website aus, die österreichische Autobahnvignetten zu überhöhten Preisen anbietet.

Arbeiterkammer KärntenHerwig Höfferer, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Helge Bauer

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Vorsicht ist aktuell beim Online-Kauf einer österreichischen Autobahnvignette geboten. Die Arbeiterkammer Kärnten macht auf die dubiose Webseite digitale-vignette.online aufmerksam, auf der die Jahresvignette um 106,90 statt 93,80 Euro verkauft wird. Damit ist die Vignette um 13,1 Euro teurer als der Einheitspreis, der in offiziellen Verkaufsstellen („Asfinag“, ÖAMTC, Tankstellen und Trafiken) angeboten wird. „Ebenfalls werden die Zehn-Tages- und die Zwei-Monats-Vignette beim unseriösen Anbieter deutlich teurer angeboten“, warnt Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten.

Absurde Begründung

Die überhöhten Kosten werden von digitale-vignette.online mit der Registrierung des Kfz-Kennzeichens bei der „Asfinag“ begründet. „Völlig absurd. Die Anmeldung des Kennzeichens bei der Asfinag funktioniert automatisch und kostet nichts“, betont Höfferer. Die ersten Kärntner Konsumenten sind bereits auf die Masche des unseriösen Anbieters hereingefallen und wandten sich an den Konsumentenschutz. „Im Zweifelsfall melden Sie sich beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten“, stellt Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten, klar.

 

Warnung von „Watchlist Internet“

Die Online-Plattform „Watchlist Internet“ warnt ebenfalls vor der dubiosen Website und rät aus folgenden Gründen vom Vignettenkauf ab.

  • Unvollständiges Impressum: Die Webseite digitale-vignette.online hat kein vollständiges Impressum. Sie wissen also nicht, wer hinter der Seite steckt. Dadurch können Sie bei Problemen Ihre Rechte nur schwer durchsetzen.
  • Sitz im Ausland: Die Betreiber der Webseite sitzen auf den Philippinen. Auch das kann zu Problemen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte führen.
  • Ausschluss des Rücktrittsrechts: Bei Online-Einkäufen gibt es ein 14-tägiges Widerrufs- und Rücktrittsrecht. Das trifft wohl auch auf eine Vignette zu, die bereits gültig ist. Zu bezahlen wäre lediglich die genutzte Vertragsdauer, also nur jener Anteil bis zum Vertragsrücktritt. Der Rest wäre Ihnen im Falle eines Rücktritts anteilig auszubezahlen. Auf digitale-vignette.online schließt man das Rücktrittsrecht jedoch vollkommen aus, wenn das Kfz-Kennzeichen bereits bei der „Asfinag“ angemeldet wurde.
  • Ungerechtfertigte höhere Kosten: Die höheren Kosten sind nicht gerechtfertigt und werden auch nicht transparent gemacht. Vorher immer die Preise vergleichen!

14.12.2021 12:03 - Update am: 14.12.2021 12:04
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Arbeiterkammer KärntenHerwig Höfferer, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten

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