Wirtschaftskammer
Vorsicht beim Kauf und Zünden von Feuerwerken!
Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels: Kärntner Pyrotechnik-Händler weisen auf sichere Produkte hin und informieren über den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
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Mit dem bevorstehenden Silvester naht auch die Hochzeit der Feuerwerke. Für den Kärntner Pyrotechnik-Fachhandel sind Sicherheit und der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln ein wichtiges Anliegen. Hans Matthias Liebenwein, Branchensprecher des Kärntner Pyrotechnik-Handels in der Wirtschaftskammer Kärnten, appelliert an die Konsumenten: „Kaufen Sie ausschließlich Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung der Kategorien F1 und F2 im Fachhandel. Denn nur hier werden Produkte entsprechend der geltenden Sicherheitsnormen verkauft und die nötige Beratung angeboten.“
Illegale Feuerwerkskörper
Liebenwein rät inständig vom Kauf illegaler Feuerwerkskörper, etwa aus dem Ausland oder online, ab. Diese Artikel können zu schweren Verletzungen führen und schaden außerdem der Tierwelt, was zu einem schlechten Image der Branche führt. „Halten Sie die Altersgrenzen beim Kauf von Feuerwerkskörpern ein“, betont Liebenwein. So gilt etwa für das „Jugendfeuerwerk“ der Kategorie F1 ein Mindestalter von zwölf Jahren, andere Artikel der Kategorie F2 (etwa Raketen oder Batteriefeuerwerke) erfordern ein Mindestalter von 16 Jahren. Knallkörper der Kategorie P1 (Schallerzeuger) sind als Unterhaltungsfeuerwerk zu Silvester verboten.

Feuerwerke und Umwelt
Feuerwerkskörper bestehen zu 90 Prozent aus Pappe. Laut einer aktuellen Studie verursachen Feuerwerke lediglich 0,28 Prozent des Feinstaubs in Österreich. „Zur Unterstützung der Gemeinden und zur Entlastung der Umwelt sind abgeschossene Feuerwerkskörper unbedingt im Restmüll zu entsorgen“, sagt Liebenwein.

