Wirtschaftskammer

Vor­sicht beim Kauf und Zün­den von Feu­er­wer­ken!

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels: Kärntner Pyrotechnik-Händler weisen auf sichere Produkte hin und informieren über den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Vor­sicht beim Kauf und Zün­den von Feu­er­wer­ken! Mit einem Feuerwerk sicher ins neue Jahr rutschen: Die Wirtschaftskammer rät vom Kauf illegaler Feuerwerkskörper, etwa aus dem Ausland oder online, ab.

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Mit dem bevor­ste­hen­den Sil­ves­ter naht auch die Hoch­zeit der Feu­er­wer­ke. Für den Kärnt­ner Pyro­tech­nik-Fach­han­del sind Sicher­heit und der rich­ti­ge Umgang mit Feu­er­werks­ar­ti­keln ein wich­ti­ges Anlie­gen. Hans Mat­thi­as Lie­ben­wein, Bran­chen­spre­cher des Kärnt­ner Pyro­tech­nik-Handels in der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten, appel­liert an die Kon­su­men­ten: „Kau­fen Sie aus­schließ­lich Feu­er­werks­kör­per mit CE-Kenn­zeich­nung der Kate­go­rien F1 und F2 im Fach­han­del. Denn nur hier wer­den Pro­duk­te ent­spre­chend der gel­ten­den Sicher­heits­nor­men ver­kauft und die nöti­ge Bera­tung ange­bo­ten.“

Ille­ga­le Feu­er­werks­kör­per

Lie­ben­wein rät instän­dig vom Kauf ille­ga­ler Feu­er­werks­kör­per, etwa aus dem Aus­land oder online, ab. Diese Arti­kel kön­nen zu schwe­ren Ver­let­zun­gen füh­ren und scha­den außer­dem der Tier­welt, was zu einem schlech­ten Image der Bran­che führt. „Hal­ten Sie die Alters­gren­zen beim Kauf von Feu­er­werks­kör­pern ein“, betont Lie­ben­wein. So gilt etwa für das „Jugend­feu­er­werk“ der Kate­go­rie F1 ein Min­dest­al­ter von zwölf Jah­ren, ande­re Arti­kel der Kate­go­rie F2 (etwa Rake­ten oder Bat­te­rie­feu­er­wer­ke) erfor­dern ein Min­dest­al­ter von 16 Jah­ren. Knall­kör­per der Kate­go­rie P1 (Schall­erzeu­ger) sind als Unter­hal­tungs­feu­er­werk zu Sil­ves­ter ver­bo­ten.

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Hans Mat­thi­as Lie­ben­wein, Bran­chen­spre­cher des Kärnt­ner Pyro­tech­nik-Han­dels in der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten
© Lie­ben­wein

Feu­er­wer­ke und Umwelt

Feu­er­werks­kör­per bestehen zu 90 Pro­zent aus Pap­pe. Laut einer aktu­el­len Stu­die ver­ur­sa­chen Feu­er­wer­ke ledig­lich 0,28 Pro­zent des Fein­staubs in Öster­reich. „Zur Unter­stüt­zung der Gemein­den und zur Ent­las­tung der Umwelt sind abge­schos­se­ne Feu­er­werks­kör­per unbe­dingt im Rest­müll zu ent­sor­gen“, sagt Lie­ben­wein.

28.12.2021 13:37
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Vor­sicht beim Kauf und Zün­den von Feu­er­wer­ken! Mit einem Feuerwerk sicher ins neue Jahr rutschen: Die Wirtschaftskammer rät vom Kauf illegaler Feuerwerkskörper, etwa aus dem Ausland oder online, ab.

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