Verordnung

FFP2-Maskenpflicht auf Klagenfurter Märkten

Wegen der hohen Besucherfrequenz werden die Vorsichtsmaßnahmen erhöht.

FFP2-Maskenpflicht auf Klagenfurter Märkten Die FFP2-Maskenpflicht gilt am Benediktinermarkt und Biomarkt, den Wochenmärkten in Waidmannsdorf und Viktring sowie auf Flohmärkten.

© KLiCK Kärnten/Galli

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Um das Ausbreiten von Covid-Infektionen zu unterbinden, wird auf den Klagenfurter Wochen- und Flohmärkten ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht verordnet. Masken sind sowohl in den Indoor-Bereichen als auch im Freien zu tragen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab sofort am Benediktinermarkt und Biomarkt, den Wochenmärkten in Waidmannsdorf und Viktring sowie auf Flohmärkten.

 

Ausnahmen

Nicht betroffen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren müssen den Mund-Nasen-Bereich abdecken, sie können aber auch andere Schutzvorrichtungen verwenden. Wer die Bestimmungen nicht einhält, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit Geldstrafen rechnen.

13.01.2022 11:45
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FFP2-Maskenpflicht auf Klagenfurter Märkten Die FFP2-Maskenpflicht gilt am Benediktinermarkt und Biomarkt, den Wochenmärkten in Waidmannsdorf und Viktring sowie auf Flohmärkten.

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