Verordnung

FFP2-Mas­ken­pflicht auf Kla­gen­fur­ter Märk­ten

Wegen der hohen Besucherfrequenz werden die Vorsichtsmaßnahmen erhöht.

FFP2-Mas­ken­pflicht auf Kla­gen­fur­ter Märk­ten Die FFP2-Maskenpflicht gilt am Benediktinermarkt und Biomarkt, den Wochenmärkten in Waidmannsdorf und Viktring sowie auf Flohmärkten.

© KLiCK Kärnten/Galli

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Um das Aus­brei­ten von Covid-Infek­tio­nen zu unter­bin­den, wird auf den Kla­gen­fur­ter Wochen- und Flohmärkten ab sofort eine FFP2-Mas­ken­pflicht ver­ord­net. Mas­ken sind sowohl in den Indoor-Berei­chen als auch im Frei­en zu tra­gen. Die FFP2-Mas­ken­pflicht gilt ab sofort am Bene­dik­ti­ner­markt und Bio­markt, den Wochenmärkten in Waid­manns­dorf und Viktring sowie auf Flohmärkten.

 

Aus­nah­men

Nicht betrof­fen sind Kin­der bis zum voll­ende­ten sechs­ten Lebens­jahr. Kin­der im Alter von sechs bis 13 Jah­ren müssen den Mund-Nasen-Bereich abde­cken, sie können aber auch ande­re Schutz­vor­rich­tun­gen ver­wen­den. Wer die Bestim­mun­gen nicht ein­hält, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit Geld­stra­fen rech­nen.

13.01.2022 11:45
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FFP2-Mas­ken­pflicht auf Kla­gen­fur­ter Märk­ten Die FFP2-Maskenpflicht gilt am Benediktinermarkt und Biomarkt, den Wochenmärkten in Waidmannsdorf und Viktring sowie auf Flohmärkten.

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