AK Kärnten

Bis zu 3.000 Euro für von Insol­venz betrof­fe­ne Mit­ar­bei­ter

Der Vorstand der Arbeiterkammer Kärnten beschloss heute, die erhöhte Insolvenz-Soforthilfe von bis zu 3.000 Euro beizubehalten.

Bis zu 3.000 Euro für von Insol­venz betrof­fe­ne Mit­ar­bei­ter Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Jost & Bayer

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Der Vor­stand der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten beschloss in sei­ner heu­ti­gen Sit­zung, die Insol­venz-Sofort­hil­fe – mit dem erhöh­ten Betrag von 3.000 Euro – für das Jahr 2022 bei­zu­be­hal­ten. „Das zin­sen- und gebüh­ren­freie Dar­le­hen wur­de im Zuge der Coro­na-Kri­se von 2.000 auf 3.000 Euro auf­ge­stockt. Die­se Über­brü­ckungs­hil­fe für die von einer Fir­men­in­sol­venz betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer wird inner­halb von zwei Tagen aus­be­zahlt, um bei­spiels­wei­se Mie­te, Strom oder Kre­dit­ra­te beglei­chen zu kön­nen“, erklärt Arbei­ter­kam­mer-Prä­si­dent Gün­ther Goach.

Insol­venz­schutz­ver­band für Arbeit­neh­mer

Die Arbei­ter­kam­mer gewährt in Zusam­men­ar­beit mit dem Land Arbeit­neh­mern, die von einer Insol­venz ihres Arbeit­ge­bers betrof­fen sind, somit ein Dar­le­hen in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Das Geld wird mit den For­de­run­gen gegen­über dem Insol­venz-Ent­gelt-Fonds (IEF) gegen­ge­rech­net. Der Insol­venz­schutz­ver­band für Arbeit­neh­mer (ISA) in der Arbei­ter­kam­mer ist die kos­ten­lo­se Anlauf­stel­le für alle Fir­men­kon­kurs-Opfer und hat die Stel­lung eines bevor­rech­te­ten Gläu­bi­ger­schutz­ver­bands. Der ISA errech­net im Kon­kurs­fall offe­ne Lohn- und Gehalts­an­sprü­che der Mit­ar­bei­ter und bringt die For­de­rung beim Insol­venz­ge­richt und beim IEF ein.

Pan­de­mie erhöht Insol­venz-Gefahr

„Wir unter­stüt­zen Insol­ven­zop­fer mit allen uns zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln, jedoch ist durch die anhal­ten­de Coro­na-Pan­de­mie und dem Aus­lau­fen der Stun­dun­gen der Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­ga­ben wei­ter mit einer erhöh­ten Fir­men­in­sol­venz-Gefahr zu rech­nen“, ist Goach besorgt.

 

Wis­sens­wert

Die Insol­venz-Sofort­hil­fe der Arbei­ter­kam­mer, ein­ge­führt im Novem­ber 2017, wur­de im Jahr 2021 149 Antrag­stel­lern in Höhe von ins­ge­samt 343.300 Euro zur Ver­fü­gung gestellt.

20.01.2022 14:06
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Bis zu 3.000 Euro für von Insol­venz betrof­fe­ne Mit­ar­bei­ter Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten

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