Corona-Impfung
Land und Sozialpartner forcieren betriebliches Impfen
Vereinbarung des Landes Kärnten und der Wirtschaftskammer Kärnten unterschrieben: Ein Impfbus fährt mit Unterstützung der Arbeiterkammer nun Betriebe unter hundert Mitarbeitern an.
© Büro LH Kaiser
Das Land Kärnten und die Wirtschaftskammer Kärnten schufen heute mit einer Vereinbarung die Rechtsgrundlage, die es der Wirtschaftskammer gemeinsam mit der Arbeiterkammer Kärnten ermöglicht, ein flächendeckendes Impfangebot für Klein- und Mittelbetriebe unter hundert Mitarbeitern zu schaffen. Die Wirtschaftskammer kann somit mit der Arbeiterkammer ein mobiles Impfteam mit einem Impfbus aufstellen, das Klein- und Mittelbetriebe in Kärnten anfährt, um Impfungen durchzuführen.
Impfquote erhöhen
Das Land Kärnten sieht das mobile Impfteam als weiteren Beitrag, um die Impfquote zu erhöhen. „Die Impfung ist der Schutz für jede Arbeitnehmerin, für jeden Arbeitnehmer, für ein sicheres Arbeitsumfeld und der Garant für den Erhalt der Arbeit, der Wirtschaftsleistung und des Wohlstands. Die Impfung bringt uns unser uneingeschränktes Leben und Arbeiten zurück“, sind Landeshauptmann Peter Kaiser sowie Landeshauptmann-Stellvertreterin und Gesundheitsreferentin Beate Prettner überzeugt.
Impuls der Sozialpartner
Für die Wirtschaftskammer Kärnten unterschrieb die Vereinbarung Direktor Meinrad Höfferer. „Impfteam und Impfbus sind in Hinblick auf die Impfpflicht ein Service für Unternehmen und Mitarbeiter, die Impfung vor Ort verabreichen zu können. Es geht um die Impfpflicht, aber auch ums Boostern und um die Impfung nach abgelaufenen Zertifikaten“, betont Höfferer. Auch Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach unterstützt das betriebliche Impfen und die Impfaktion des Landes und der Wirtschaftskammer. „Wir wollen als Sozialpartner einen Impuls zum Impffortschritt leisten, indem wir die Impfung zu den Betrieben, zu den Mitarbeiterinnen und zu den Mitarbeitern bringen“, begründet Goach.
Land stellt Infrastruktur zur Verfügung
Die Vereinbarung ist nötig, weil die Impfungen in den Betrieben auch an das elektronische Impfregiser angebunden sein müssen. Die Infrastruktur stellt das Land zur Verfügung. „Die Betriebe sind damit quasi Impfstellen des Landes mit Impfbeauftragten. Die Wirtschaftskammer agiert so, wie das Land bisher in Bezug auf Organisation, Beschaffung, Sicherstellung des Bestellvorgangs, Durchführung und Impfdokumentation agiert hat“, erklärt Prettner. Betriebe können sich in einem eigenen System für die Impfung vormerken und den Impfbus in Anspruch nehmen.


