Land Kärnten
Neue Verordnung erleichtert Abschuss von Wölfen
Landesrat Martin Gruber stellte gestern eine Wolfsverordnung für Kärnten vor. Wann ist ein Schadwolf nun zum Abschuss freigegeben? Alle Antworten im Überblick.
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Im benachbarten Italien sollen derzeit bis zu 700 Wölfe leben, in Slowenien werden bereits 14 Rudel vermutet. Diese Wölfe durchstreifen auch Gebiete Kärntens. Ein neuer Höchststand an Nutztierrissen war im Almsommer 2021 die Folge. „Das Tierleid und die Schäden, die durch den Wolf verursacht wurden, haben ein neues Ausmaß erreicht“, betont Landesrat Martin Gruber, Agrar- und Jagdreferent des Landes Kärnten. Als Reaktion darauf wurden im Vorjahr erstmals Abschussbescheide genehmigt, denen jedoch eine langwierige Einzelfallprüfung vorausging.
Schnelleres Eingreifen ermöglicht
Deshalb ließ Gruber eine neue Verordnung ausarbeiten, die ein schnelleres Eingreifen ermöglicht. Er präsentierte sie gestern gemeinsam mit Landwirtschaftskammer-Präsidenten Siegfried Huber und Michael Schnabl, Bürgermeister der Gemeinde Hohenthurn, wo im Vorjahr Wölfe sogar im Siedlungsgebiet auftauchten. Die Wiederkehr der Wölfe ist, so Gruber, überall begleitet von Konflikten: „Deshalb braucht es diese Verordnung. Wir sind damit für den Ernstfall gut vorbereitet und rasch handlungsbereit. Denn ich werde nicht tatenlos zusehen, bis sich die Situation auch in Kärnten verschlechtert. Derzeit haben wir in Kärnten keine eigene signifikante Wolfspopulation – und dabei soll es auch bleiben!“
Sicherheitsrisiko im Tal
In der Verordnung sind sowohl Problemsituationen auf Almen als auch in Siedlungsgebieten berücksichtigt. Sie bezieht sich nicht nur auf Schadwölfe, die auf Almen Nutztiere reißen, sondern auch auf Risikowölfe, die im Nahbereich von Siedlungen und Höfen in Tallagen auftauchen. „Damit erweitern wir unseren Handlungsspielraum, zum Schutz der Bevölkerung“, stellt Gruber klar. Denn als Risikowolf wird jeder Wolf definiert, der sich im Umkreis von 200 Metern Siedlungen oder Höfen nähert und auch nach Versuchen, ihn zu vertreiben, wiederkehrt. Kärnten geht damit in Österreich einen eigenen Weg: „Wir sind das erste Bundesland, das auch das Sicherheitsrisiko im Tal berücksichtigt.“ Bürgermeister Schnabl erinnert an die große Verunsicherung in der Bevölkerung von Hohenthurn seit der Wolfssichtungen mitten im Siedlungsgebiet: „Wer es selbst noch nicht erlebt hat, dass ein Wolf vor einem Spaziergeher die Straße quert, kann sich die Angst, die man dabei empfindet, schwer vorstellen.“
Die Verordnung im Überblick
Zentral ist, dass mit der Verordnung für Schadwölfe, die auf Almen Nutztiere reißen, transparente Regelungen getroffen werden: Tötet oder verletzt ein Wolf nachweislich 20 Nutztiere innerhalb von einem Monat, 35 Nutztiere innerhalb von drei Monaten oder werden 15 weitere Nutztiere auf einer Alm gerissen, auf der es bereits im Vorjahr solche Vorfälle gab, ist dieser Schadwolf laut Verordnung zum Abschuss freigegeben.
Rückendeckung der Bauern
Siegfried Huber, Präsident der Landwirtschaftskammer Kärnten, begrüßt die Verordnung: „Im Tierpark Schönbrunn müssen Wölfe durch drei Meter hohe Maschendrahtzäune mit Übersprungschutz am Ausbrechen gehindert werden. Uns Bauern will man weismachen, dass wir in unwegsamem Gelände den Wolf mit Weidezäunen von einem Meter vor dem Einbrechen in Almweiden hindern können. Dass das nicht machbar ist, haben wir jetzt schwarz auf weiß.“ Huber weist auf die die wichtige Zusammenarbeit mit der Jägerschaft im Falle einer Abschussfreigabe hin: „Wir können diese Herausforderung nur gemeinsam meistern. Der Wolf ist ein Wildtier und hat in einem dicht besiedelten Land wie Kärnten keinen Platz. Die Jäger haben die volle Rückendeckung der Landwirtschaft, denn ohne sie ist die Verordnung nicht umsetzbar.“
Reaktion FPÖ Kärnten
In einer Reaktion bezeichnet die FPÖ Kärnten die Wolfsverordnung als „eine Hinhaltetaktik und ein Ablenkungsmanöver“. „Man fragt sich ernsthaft, was Landesrat Gruber die letzten Jahre getan hat, wenn er allen Ernstes vor die Presse tritt und verkündet, dass es in Kärnten bislang kein signifikantes Wolfsaufkommen gibt. Das ist realitätsfremd und nichts weiter als eine Hinhaltetaktik und ein Ablenkungsmanöver von den Problemen, die es in der Landwirtschaft mit dem Wolf gibt“, teilen FPÖ-Landesparteiobmann Nationalratsabgeordneter Erwin Angerer und der freiheitliche Landwirtschaftskammer-Vizepräsident Manfred Muhr mit. Sie fügen hinzu: „Tatsache ist, dass es 2020 und 2021 weit über hundert Wolfsrisse gegeben hat – nicht nur auf den Almen, sondern auch im Tal, direkt vor unseren Haustüren.“
Für die FPÖ ist die Verordnung „in der Praxis schlicht und einfach nicht umsetzbar“. „Wenn erst 20 Nutztiere innerhalb eines Monats oder 35 innerhalb von drei Monaten von ein und demselben Wolf verletzt oder gerissen werden müssen, damit er zur Entnahme freigegeben wird, dann werden die Landwirte und Almbauern im heurigen Sommer leider ein trauriges Déjà-vu erleben müssen“, kritisieren Angerer und Muhr.
Reaktion Team Kärnten
„Leider ist die Wolfs-Problematik in Kärnten aktuell, ohne die gezielte Entnahme von Problemtieren, nicht zu lösen“, betont „Team Kärnten“-Chef Gerhard Köfer in einer Stellungnahme. Laut Köfer sind Möglichkeiten wie verstärkter Herdenschutz vielerorts in Kärnten nicht praktikabel und nicht umsetzbar: „In diesem Zusammenhang spielen auch finanzielle und logistische Aspekte eine große Rolle.“
Das Thema Wolf bringt auch die Almwirtschaft in Gefahr. Köfer begründet: „Die Almwirtschaft ist nicht nur für die Landwirtschaft selbst, sondern auch für den Tourismus und die Kulturlandschaft von Bedeutung. Wenn es die Almwirtschaft in dieser Form nicht mehr geben sollte, wäre das dramatisch und nicht nur mit dem Verschwinden des Geräusches der Kuhglocken auf den Almen verbunden. Vielmehr wäre ein Ende der Almwirtschaft mit negativen Folgen für die Sicherheit verknüpft. Beweidete Almen und Vieh auf diesen Flächen bedeuten nämlich auch Schutz vor Muren und Lawinenabgängen.“
Reaktion „Die Grünen“
„Anstatt zu lernen, wie man es besser machen könnte, leitet Kärnten diese Maßnahmen in die Wege. Tiere abzuschießen bringt keine Lösung. Die neue Wolfsverordnung verstößt klar gegen die FFH-Richtlinien“, kritisiert Olga Voglauer, Landessprecherin der Grünen in Kärnten. Sie kann sich nicht vorstellen, dass das rechtlich halten wird. „Das scheint auch Landesrat Gruber klar zu sein, wenn er davon spricht, dass es hier um ‚rechtlich sehr heikles Terrain‘ geht. Da frage ich mich: Warum erlässt man eine neue Verordnung, wenn man sich gleich darüber im Klaren ist, dass diese wahrscheinlich rechtlich ohnehin nicht halten wird? Was soll das und wem nützt das? Den betroffenen Bauern sicher nicht. Das ist populistische Politik mit Todesfolge für den Wolf“, erklärt Voglauer.