Land Kärnten

Neue Ver­ord­nung erleich­tert Abschuss von Wöl­fen

Landesrat Martin Gruber stellte gestern eine Wolfsverordnung für Kärnten vor. Wann ist ein Schadwolf nun zum Abschuss freigegeben? Alle Antworten im Überblick.

Neue Ver­ord­nung erleich­tert Abschuss von Wöl­fen Eine neue Verordnung soll ein schnelleres Eingreifen gegen Schadwölfe ermöglichen.

© Pixabay/Rain Carnation

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Im benach­bar­ten Ita­li­en sol­len der­zeit bis zu 700 Wöl­fe leben, in Slo­we­ni­en wer­den bereits 14 Rudel ver­mu­tet. Die­se Wöl­fe durch­strei­fen auch Gebie­te Kärn­tens. Ein neu­er Höchst­stand an Nutz­tier­ris­sen war im Alm­som­mer 2021 die Fol­ge. „Das Tier­leid und die Schä­den, die durch den Wolf ver­ur­sacht wur­den, haben ein neu­es Aus­maß erreicht“, betont Lan­des­rat Mar­tin Gru­ber, Agrar- und Jagd­re­fe­rent des Lan­des Kärn­ten. Als Reak­ti­on dar­auf wur­den im Vor­jahr erst­mals Abschuss­be­schei­de geneh­migt, denen jedoch eine lang­wie­ri­ge Ein­zel­fall­prü­fung vor­aus­ging.

Schnel­le­res Ein­grei­fen ermög­licht

Des­halb ließ Gru­ber eine neue Ver­ord­nung aus­ar­bei­ten, die ein schnel­le­res Ein­grei­fen ermög­licht. Er prä­sen­tier­te sie ges­tern gemein­sam mit Land­wirt­schafts­kam­mer-Prä­si­den­ten Sieg­fried Huber und Micha­el Schnabl, Bür­ger­meis­ter der Gemein­de Hohen­thurn, wo im Vor­jahr Wöl­fe sogar im Sied­lungs­ge­biet auf­tauch­ten. Die Wie­der­kehr der Wöl­fe ist, so Gru­ber, über­all beglei­tet von Kon­flik­ten: „Des­halb braucht es die­se Ver­ord­nung. Wir sind damit für den Ernst­fall gut vor­be­rei­tet und rasch hand­lungs­be­reit. Denn ich wer­de nicht taten­los zuse­hen, bis sich die Situa­ti­on auch in Kärn­ten ver­schlech­tert. Der­zeit haben wir in Kärn­ten kei­ne eige­ne signi­fi­kan­te Wolfs­po­pu­la­ti­on – und dabei soll es auch blei­ben!“

Sicher­heits­ri­si­ko im Tal

In der Ver­ord­nung sind sowohl Pro­blem­si­tua­tio­nen auf Almen als auch in Sied­lungs­ge­bie­ten berück­sich­tigt. Sie bezieht sich nicht nur auf Schad­wöl­fe, die auf Almen Nutz­tie­re rei­ßen, son­dern auch auf Risi­ko­wöl­fe, die im Nah­be­reich von Sied­lun­gen und Höfen in Tal­la­gen auf­tau­chen. „Damit erwei­tern wir unse­ren Hand­lungs­spiel­raum, zum Schutz der Bevöl­ke­rung“, stellt Gru­ber klar. Denn als Risi­ko­wolf wird jeder Wolf defi­niert, der sich im Umkreis von 200 Metern Sied­lun­gen oder Höfen nähert und auch nach Ver­su­chen, ihn zu ver­trei­ben, wie­der­kehrt. Kärn­ten geht damit in Öster­reich einen eige­nen Weg: „Wir sind das ers­te Bun­des­land, das auch das Sicher­heits­ri­si­ko im Tal berück­sich­tigt.“ Bür­ger­meis­ter Schnabl erin­nert an die gro­ße Ver­un­si­che­rung in der Bevöl­ke­rung von Hohen­thurn seit der Wolfs­sich­tun­gen mit­ten im Sied­lungs­ge­biet: „Wer es selbst noch nicht erlebt hat, dass ein Wolf vor einem Spa­zier­ge­her die Stra­ße quert, kann sich die Angst, die man dabei emp­fin­det, schwer vor­stel­len.“

Die Ver­ord­nung im Über­blick

Zen­tral ist, dass mit der Ver­ord­nung für Schad­wöl­fe, die auf Almen Nutz­tie­re rei­ßen, trans­pa­ren­te Rege­lun­gen getrof­fen wer­den: Tötet oder ver­letzt ein Wolf nach­weis­lich 20 Nutz­tie­re inner­halb von einem Monat, 35 Nutz­tie­re inner­halb von drei Mona­ten oder wer­den 15 wei­te­re Nutz­tie­re auf einer Alm geris­sen, auf der es bereits im Vor­jahr sol­che Vor­fäl­le gab, ist die­ser Schad­wolf laut Ver­ord­nung zum Abschuss frei­ge­ge­ben.

Rücken­de­ckung der Bau­ern

Sieg­fried Huber, Prä­si­dent der Land­wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten, begrüßt die Ver­ord­nung: „Im Tier­park Schön­brunn müs­sen Wöl­fe durch drei Meter hohe Maschen­draht­zäu­ne mit Über­sprung­schutz am Aus­bre­chen gehin­dert wer­den. Uns Bau­ern will man weis­ma­chen, dass wir in unweg­sa­mem Gelän­de den Wolf mit Wei­de­zäu­nen von einem Meter vor dem Ein­bre­chen in Alm­wei­den hin­dern kön­nen. Dass das nicht mach­bar ist, haben wir jetzt schwarz auf weiß.“ Huber weist auf die die wich­ti­ge Zusam­men­ar­beit mit der Jäger­schaft im Fal­le einer Abschuss­frei­ga­be hin: „Wir kön­nen die­se Her­aus­for­de­rung nur gemein­sam meis­tern. Der Wolf ist ein Wild­tier und hat in einem dicht besie­del­ten Land wie Kärn­ten kei­nen Platz. Die Jäger haben die vol­le Rücken­de­ckung der Land­wirt­schaft, denn ohne sie ist die Ver­ord­nung nicht umsetz­bar.“

Reak­ti­on FPÖ Kärn­ten

In einer Reak­ti­on bezeich­net die FPÖ Kärn­ten die Wolfs­ver­ord­nung als „eine Hin­hal­te­tak­tik und ein Ablen­kungs­ma­nö­ver“. „Man fragt sich ernst­haft, was Lan­des­rat Gru­ber die letz­ten Jah­re getan hat, wenn er allen Erns­tes vor die Pres­se tritt und ver­kün­det, dass es in Kärn­ten bis­lang kein signi­fi­kan­tes Wolfs­auf­kom­men gibt. Das ist rea­li­täts­fremd und nichts wei­ter als eine Hin­hal­te­tak­tik und ein Ablen­kungs­ma­nö­ver von den Pro­ble­men, die es in der Land­wirt­schaft mit dem Wolf gibt“, tei­len FPÖ-Lan­des­par­tei­ob­mann Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ter Erwin Ange­rer und der frei­heit­li­che Land­wirt­schafts­kam­mer-Vize­prä­si­dent Man­fred Muhr mit. Sie fügen hin­zu: „Tat­sa­che ist, dass es 2020 und 2021 weit über hun­dert Wolfs­ris­se gege­ben hat – nicht nur auf den Almen, son­dern auch im Tal, direkt vor unse­ren Haus­tü­ren.“

Für die FPÖ ist die Ver­ord­nung „in der Pra­xis schlicht und ein­fach nicht umsetz­bar“. „Wenn erst 20 Nutz­tie­re inner­halb eines Monats oder 35 inner­halb von drei Mona­ten von ein und dem­sel­ben Wolf ver­letzt oder geris­sen wer­den müs­sen, damit er zur Ent­nah­me frei­ge­ge­ben wird, dann wer­den die Land­wir­te und Alm­bau­ern im heu­ri­gen Som­mer lei­der ein trau­ri­ges Déjà-vu erle­ben müs­sen“, kri­ti­sie­ren Ange­rer und Muhr.

Reak­ti­on Team Kärn­ten

„Lei­der ist die Wolfs-Pro­ble­ma­tik in Kärn­ten aktu­ell, ohne die geziel­te Ent­nah­me von Pro­blem­tie­ren, nicht zu lösen“, betont „Team Kärnten“-Chef Ger­hard Köfer in einer Stel­lung­nah­me. Laut Köfer sind Mög­lich­kei­ten wie ver­stärk­ter Her­den­schutz vie­ler­orts in Kärn­ten nicht prak­ti­ka­bel und nicht umsetz­bar: „In die­sem Zusam­men­hang spie­len auch finan­zi­el­le und logis­ti­sche Aspek­te eine gro­ße Rol­le.“

Das The­ma Wolf bringt auch die Alm­wirt­schaft in Gefahr. Köfer begrün­det: „Die Alm­wirt­schaft ist nicht nur für die Land­wirt­schaft selbst, son­dern auch für den Tou­ris­mus und die Kul­tur­land­schaft von Bedeu­tung. Wenn es die Alm­wirt­schaft in die­ser Form nicht mehr geben soll­te, wäre das dra­ma­tisch und nicht nur mit dem Ver­schwin­den des Geräu­sches der Kuh­glo­cken auf den Almen ver­bun­den. Viel­mehr wäre ein Ende der Alm­wirt­schaft mit nega­ti­ven Fol­gen für die Sicher­heit ver­knüpft. Bewei­de­te Almen und Vieh auf die­sen Flä­chen bedeu­ten näm­lich auch Schutz vor Muren und Lawi­nen­ab­gän­gen.“

Reak­ti­on „Die Grü­nen“

„Anstatt zu ler­nen, wie man es bes­ser machen könn­te, lei­tet Kärn­ten die­se Maß­nah­men in die Wege. Tie­re abzu­schie­ßen bringt kei­ne Lösung. Die neue Wolfs­ver­ord­nung ver­stößt klar gegen die FFH-Richt­li­ni­en“, kri­ti­siert Olga Vog­lau­er, Lan­des­spre­che­rin der Grü­nen in Kärn­ten. Sie kann sich nicht vor­stel­len, dass das recht­lich hal­ten wird. „Das scheint auch Lan­des­rat Gru­ber klar zu sein, wenn er davon spricht, dass es hier um ‚recht­lich sehr heik­les Ter­rain‘ geht. Da fra­ge ich mich: War­um erlässt man eine neue Ver­ord­nung, wenn man sich gleich dar­über im Kla­ren ist, dass die­se wahr­schein­lich recht­lich ohne­hin nicht hal­ten wird? Was soll das und wem nützt das? Den betrof­fe­nen Bau­ern sicher nicht. Das ist popu­lis­ti­sche Poli­tik mit Todes­fol­ge für den Wolf“, erklärt Vog­lau­er.

25.01.2022 07:22 - Update am: 26.01.2022 19:06
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Neue Ver­ord­nung erleich­tert Abschuss von Wöl­fen Eine neue Verordnung soll ein schnelleres Eingreifen gegen Schadwölfe ermöglichen.

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