Photovoltaik-Anlagen

Was bedeu­tet die Ände­rung der För­de­rung des Bunds?

Photovoltaik-Anlagen: Mit der Änderung der Bundesförderung nimmt das Land Kärnten im Rahmen der Wohnbauförderung eine gezielte Adaptierung der Richtlinien vor und entflechtet die Kärntner Förderschiene vom Bund.

Was bedeu­tet die Ände­rung der För­de­rung des Bunds? Im Sonnenland Kärnten sind Photovoltaik-Anlagen der Schwerpunkt, wenn es um die Energiewende geht.

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Im Son­nen­land Kärn­ten sind Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen der Schwer­punkt, wenn es um die Ener­gie­wen­de geht. Das Land Kärn­ten för­dert die Errich­tung von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen für Pri­vat­per­so­nen eben­so wie für Gemein­den und Unter­neh­men. „Mit der Ände­rung der Bun­des­för­de­rung neh­men wir im Rah­men der Wohn­bau­för­de­rung eine geziel­te Adap­tie­rung der Richt­li­ni­en vor und ent­flech­ten die Kärnt­ner För­der­schie­ne vom Bund“, erklärt Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin und Wohn­bau­re­fe­ren­tin Gaby Schau­nig.

För­der­hö­he bleibt unver­än­dert

Statt der bis­he­ri­gen Anschluss­för­de­rung gibt es künf­tig eine ent­kop­pel­te Lan­des­för­de­rung. Die Richt­li­ni­en wer­den gera­de fina­li­siert und nur mit Blick auf die Antrag­stel­lung, nicht aber hin­sicht­lich der För­der­hö­he, adap­tiert. „Die Ände­rung des Kärnt­ner För­de­rungs­sys­tems erfolgt naht­los und bringt kei­ne Benach­tei­li­gung für die För­der­wer­ben­den mit sich“, ver­si­chert Schau­nig. Sie betont: „Egal ob die Anträ­ge erst gestellt wer­den oder bereits gestellt wur­den, jeder, der die Vor­ga­ben und Kri­te­ri­en erfüllt, wird bei der Errich­tung einer Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge unter­stützt.“

För­de­run­gen wei­ter­hin gewähr­leis­tet

Die durch die Lan­des-Umwelt­ab­tei­lung (Abtei­lung 8) ermög­lich­te För­de­rung von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen für öffent­li­che Ein­rich­tun­gen und Gewer­be­be­trie­be sowie die Strom­spei­cher-För­de­rung, die es zusätz­lich auch für Pri­vat­per­so­nen gibt, ist – unab­hän­gig von einer Bun­des­för­de­rung – wei­ter­hin gewähr­leis­tet. „Es kommt also auch in die­sem Bereich zu kei­ner­lei Ver­lust der Lan­des­för­de­rung, denn die Alter­na­tiv­ener­gie-För­de­rung der Abtei­lung 8 hängt nicht von einer För­der­zu­sa­ge des Bun­des ab“, erklärt Lan­des­rä­tin Sara Schaar, Ener­gie- und Kli­ma­schutz-Refe­ren­tin des Lan­des Kärn­ten.

14.04.2022 08:25 - Update am: 15.04.2022 14:05
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Was bedeu­tet die Ände­rung der För­de­rung des Bunds? Im Sonnenland Kärnten sind Photovoltaik-Anlagen der Schwerpunkt, wenn es um die Energiewende geht.

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