Photovoltaik-Anlagen
Was bedeutet die Änderung der Förderung des Bunds?
Photovoltaik-Anlagen: Mit der Änderung der Bundesförderung nimmt das Land Kärnten im Rahmen der Wohnbauförderung eine gezielte Adaptierung der Richtlinien vor und entflechtet die Kärntner Förderschiene vom Bund.
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Im Sonnenland Kärnten sind Photovoltaik-Anlagen der Schwerpunkt, wenn es um die Energiewende geht. Das Land Kärnten fördert die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen für Privatpersonen ebenso wie für Gemeinden und Unternehmen. „Mit der Änderung der Bundesförderung nehmen wir im Rahmen der Wohnbauförderung eine gezielte Adaptierung der Richtlinien vor und entflechten die Kärntner Förderschiene vom Bund“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreterin und Wohnbaureferentin Gaby Schaunig.
Förderhöhe bleibt unverändert
Statt der bisherigen Anschlussförderung gibt es künftig eine entkoppelte Landesförderung. Die Richtlinien werden gerade finalisiert und nur mit Blick auf die Antragstellung, nicht aber hinsichtlich der Förderhöhe, adaptiert. „Die Änderung des Kärntner Förderungssystems erfolgt nahtlos und bringt keine Benachteiligung für die Förderwerbenden mit sich“, versichert Schaunig. Sie betont: „Egal ob die Anträge erst gestellt werden oder bereits gestellt wurden, jeder, der die Vorgaben und Kriterien erfüllt, wird bei der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage unterstützt.“
Förderungen weiterhin gewährleistet
Die durch die Landes-Umweltabteilung (Abteilung 8) ermöglichte Förderung von Photovoltaik-Anlagen für öffentliche Einrichtungen und Gewerbebetriebe sowie die Stromspeicher-Förderung, die es zusätzlich auch für Privatpersonen gibt, ist – unabhängig von einer Bundesförderung – weiterhin gewährleistet. „Es kommt also auch in diesem Bereich zu keinerlei Verlust der Landesförderung, denn die Alternativenergie-Förderung der Abteilung 8 hängt nicht von einer Förderzusage des Bundes ab“, erklärt Landesrätin Sara Schaar, Energie- und Klimaschutz-Referentin des Landes Kärnten.

