Land Kärnten

Neue Son­der­för­de­rung für berufs­be­ding­te Fahrt­kos­ten

Für jene Kärntner, die beim Pendeln zur Arbeit auf den Individualverkehr angewiesen sind, erhöht das Land Kärnten die Auszahlungsbeträge um 50 Prozent. Weitere Maßnahmen gegen die Teuerungswelle im Überblick!

Neue Son­der­för­de­rung für berufs­be­ding­te Fahrt­kos­ten Präsentierten die „Sonderförderung für berufsbedingte Fahrtkosten 2022“: Landesrätin Sara Schaar, Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig und Landesrat Sebastian Schuschnig (von links)

© Büro LHStv. Schaunig

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Die Teue­rungs­wel­le und die hohe Infla­ti­ons­ra­te machen den Kärnt­nern schwer zu schaf­fen. Auf den „Kärn­ten-Bonus“ („KLiCK Kärn­ten“ berich­te­te) folgt nun eine wei­te­re Unter­stüt­zung zur Ent­las­tung der in Kärn­ten leben­den Bevöl­ke­rung. Ges­tern prä­sen­tier­ten Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin Gaby Schau­nig, Lan­des­rä­tin Sara Schaar und Lan­des­rat Sebas­ti­an Schu­sch­nig die „Son­der­för­de­rung für berufs­be­ding­te Fahrt­kos­ten 2022“.

Arbeit­neh­mer­för­de­rung des Lan­des

Wer den Fahrt­kos­ten-Zuschuss aus der Arbeit­neh­mer­för­de­rung des Lan­des Kärn­ten bean­tra­gen kann, darf sich, je nach Ver­kehrs­mit­tel, ent­we­der über eine frü­he­re Aus­zah­lung oder eine Erhö­hung der För­der­sum­me freu­en. Für jene Per­so­nen, die beim Pen­deln zur Arbeit auf den Indi­vi­du­al­ver­kehr ange­wie­sen sind, wer­den die Aus­zah­lungs­be­trä­ge um 50 Pro­zent ange­ho­ben. Wer also bis­her 550 Euro För­de­rung erhielt, bekommt nun 825 Euro. „Für die Anpas­sung der För­der­hö­he haben wir die Son­der­för­de­rung mit zusätz­li­chen 750.000 Euro dotiert. Aber es wer­den nicht nur jene Berufspend­ler, die mit dem Auto fah­ren müs­sen, unter­stützt. Per­so­nen, die den öffent­li­chen Ver­kehr nut­zen, kön­nen heu­er bereits ab 1. Mai ihren Antrag auf Fahrt­kos­ten-För­de­rung stel­len, anstatt, wie bis­her üblich, im Fol­ge­jahr. Sie erhal­ten somit Mona­te frü­her bis zu hun­dert Pro­zent der Ticket­kos­ten rück­erstat­tet und spü­ren die Ent­las­tung umge­hend“, erklärt Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin und Arbeits­markt-Refe­ren­tin Schau­nig.

Das „Kärn­ten-Ticket“

Lan­des­rat und Ver­kehrs­re­fe­rent Schu­sch­nig fügt hin­zu: „Mit die­ser Son­der­för­de­rung ent­las­ten wir all jene, die täg­lich Leis­tung brin­gen und zur Arbeit pen­deln. Zusätz­lich leis­ten wir einen Bei­trag, um auf den öffent­li­chen Ver­kehr umzu­stei­gen. Vie­le erhal­ten die Gesamt­kos­ten des Jah­res­ti­ckets wie­der zurück und kön­nen alle Ver­bin­dun­gen auch in der Frei­zeit völ­lig kos­ten­frei nut­zen.“ Bereits mit der Ein­füh­rung des „Kärn­ten-Tickets“ mit Jah­res­be­ginn wur­den Kärn­tens Pend­ler, so Schu­sch­nig, deut­lich ent­las­tet: „Nie­mand zahlt mehr als 550 Euro für ein gan­zes Jahr und kann das gesam­te Bus- und Bahn­an­ge­bot im Land nut­zen.“ Ins­ge­samt inves­tie­ren das Land und der Bund jähr­lich fast zehn Mil­lio­nen Euro in die­ses neue Kärnt­ner Netz­ti­cket. Die­se Tarif­re­form zeigt bereits Wir­kung: Insge­samt wur­den bis­her rund 2.735 regio­na­le Netz­kar­ten ver­kauft, zusätz­lich nut­zen fast 3.800 Kärnt­ner ein öster­reich­wei­tes Kli­ma­ti­cket. „Damit wur­den die Zahl der Jah­res­kar­ten-Nutzer mit einem Schlag ver­sechs­facht“, sagt Schu­sch­nig.

Auch das Ange­bot im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr wird wei­ter aus­ge­wei­tet und zudem die Tak­tung ver­dich­tet.

CO2-Emis­sio­nen redu­zie­ren

„Der Ver­kehr ist in Kärn­ten mit 48 Pro­zent der größ­te Ver­ur­sa­cher von Treib­haus­gas-Emis­sio­nen. Des­halb unter­stüt­zen wir mit unse­rem Impuls­bud­get unse­re Gemein­den im Aus­bau des öffent­li­chen Ver­kehrs, um die CO2-Emis­sio­nen zu redu­zie­ren. In den Städ­ten liegt dabei der größ­te Hebel, aber auch der länd­li­che Raum muss mit ange­schlos­sen wer­den“, betont Lan­des­rä­tin und Kli­ma­schutz­re­fe­ren­tin Schaar. Damit so vie­le Men­schen wie mög­lich auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel umstei­gen kön­nen, schafft das Land Kärn­ten Anrei­ze, etwa mit dem „Kärn­ten-Ticket“ und jetzt mit der vor­zei­ti­gen Aus­zah­lung der Fahrt­kos­ten-För­de­rung.

 

Wis­sens­wert

Die Fahrt­kos­ten-För­de­rung: Einen Antrag auf den Kärnt­ner Fahrt­kos­ten-Zuschuss kön­nen Berufs­pend­ler mit Haupt­wohn­sitz in Kärn­ten stel­len. Die Höhe des Zuschus­ses aus der Arbeit­neh­mer­för­de­rung des Lan­des hängt vom Ein­kom­men, dem genutz­ten Ver­kehrs­mit­tel sowie der Ent­fer­nung zwi­schen Wohn- und Dienst­ort ab und kann bis zu hun­dert Pro­zent der tat­säch­li­chen Kos­ten betra­gen. Alle Infor­ma­tio­nen zur Son­der­för­de­rung und zum Fahrt­kos­ten-Zuschuss all­ge­mein sind online (www.arbeitnehmerfoerderung.at) zu fin­den oder per Mail (anf@akktn.at) in Erfah­rung zu brin­gen.

29.04.2022 10:53 - Update am: 29.04.2022 10:54
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Neue Son­der­för­de­rung für berufs­be­ding­te Fahrt­kos­ten Präsentierten die „Sonderförderung für berufsbedingte Fahrtkosten 2022“: Landesrätin Sara Schaar, Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig und Landesrat Sebastian Schuschnig (von links)

© Büro LHStv. Schaunig