Gestern Abend

Bezie­hungs­streit in Maria Saal eska­lier­te

Im Zuge des Streits schlug ein 22-jähriger Mann wild um sich, warf Gartengeräte durch die Gegend und griff seine Ex-Freundin (45) mehrmals tätlich an.

Polizei Die Polizei sprach gegen den Beschuldigten eine Wegweisung, ein Betretungs- und ein Waffenverbot aus.

© Red/KK

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En 22-jäh­ri­ger Mann aus dem Bezirk Kla­gen­furt-Land such­te ges­tern Abend sei­ne 45-jäh­ri­ge Ex-Freun­din in ihrem Schre­ber­gar­ten in Maria Saal auf und stell­te sie zur Rede, nach­dem sie die Bezie­hung been­det hat­te.

Ange­hö­ri­ge eil­ten zu Hil­fe

Laut Anga­ben der Frau ent­brann­te ein laut­star­ker Streit, den auch die Nach­bar­schaft wahr­neh­men konn­te. Im Zuge des Streits schlug der 22-jäh­ri­ge wild um sich, warf Gar­ten­ge­rä­te durch die Gegend und griff sei­ne Ex-Freun­din mehr­mals tät­lich an. Weil es ihr weder gelang, ihn zu beru­hi­gen, noch ihn von ihrem Gar­ten­grund­stück zu ent­fer­nen, rief sie ihren Sohn an, der kur­ze Zeit spä­ter mit sei­nem Schwa­ger und drei wei­te­ren Freun­den am Ort des Gesche­hens ein­traf.

Angrei­fer ver­stän­dig­te selbst die Poli­zei

Die­sen gelang es, den 22-Jäh­ri­gen von der Frau weg­zu­zer­ren, wäh­rend er sie wei­ter atta­ckier­te. Als der Angrei­fer erkann­te, dass er unter­le­gen war, ver­stän­dig­te er selbst die Poli­zei. Durch das Ein­grei­fen erlitt der 22-jäh­ri­ge leich­te Ver­let­zun­gen, die im Kli­ni­kum Kla­gen­furt ambu­lant behan­delt wur­den. Ein Alko­hol­test ergab eine star­ke Alko­ho­li­sie­rung.

Weg­wei­sung, Betre­tungs- und Waf­fen­ver­bot

Weil sich der Beschul­dig­te wei­ter­hin aggres­siv und unein­sich­tig ver­hielt und sein Ver­hal­ten trotz mehr­fa­cher Auf­for­de­rung nicht ein­stell­te, wur­de er vor­über­ge­hend fest­ge­nom­men. Die Poli­zei sprach gegen den Beschul­dig­ten eine Weg­wei­sung, ein Betre­tungs- und ein Waf­fen­ver­bot aus. Er wur­de zur Aus­nüch­te­rung ins Poli­zei­an­hal­te­zen­trum Kla­gen­furt gebracht.

17.07.2022 09:32
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Polizei Die Polizei sprach gegen den Beschuldigten eine Wegweisung, ein Betretungs- und ein Waffenverbot aus.

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