Erhöhung
Heizkosten-Zuschuss des Landes ab heute beantragen!
Das Land Kärnten erhöhte den Heizkosten-Zuschuss um den Energiebonus in Höhe von 50 Euro. Auch die Einkommensgrenzen wurden erweitert.
© Pixabay/USA-Reiseblogger
Das Land Kärnten ergriff bereits mehrere Maßnahmen, um die Folgen der Teuerungskrise für besonders betroffene Kärntner abzufedern. Ab heute (3. Oktober 2022) ist der erhöhte Heizkosten-Zuschuss zu beantragen. „Außerdem haben wir die Einkommensgrenzen weiter angehoben und damit die Zahl der Bezugsberechtigten erhöht“, verrät Landeshauptmann-Stellvertreterin und Sozialreferentin Beate Prettner. Das Land Kärnten geht aktuell von rund 21.000 Personen aus.
4,2 Millionen Euro in Summe
„Die Erhöhung des Heizkosten-Zuschusses beträgt 50 Euro und wird als Kärntner Energiebonus automatisch mit dem Heizzuschuss ausbezahlt“, kündigt Prettner an. 50 Euro bedeuten für den kleinen Heizzuschuss (110 Euro und 50 Euro) ein Plus von 45 Prozent. Der große Heizzuschuss erhöht sich von 180 Euro auf 230 Euro (28 Prozent). Während das Land und die Gemeinden den Heizzuschuss je zur Hälfte finanzieren, trägt den Energiebonus zu hundert Prozent das Land. „In Summe rechnen wir mit 4,2 Millionen Euro, mit denen wir in der Heizperiode 2022/23 die Kärntner unterstützen“, sagt Prettner.
Erhöhter Zuschlag je weiterer Person
Um den Kreis der Bezugsberechtigten zu erweitern, wurden die Einkommensgrenzen neuerlich angehoben (siehe „Im Überblick“ unten). Erhöht wird außerdem der Zuschlag pro weiterer Person im Haushalt auf 270 Euro netto. Heute startet die Antragsfrist. „Und zwar wie in den Jahren davor am zuständigen Gemeindeamt“, informiert Prettner. Die Antragsfrist endet am 28. April 2023.
Prettner versichert: „Anders als der Energiebonus des Bundes wird der Kärntner Energiebonus automatisch mit der Bewilligung des Heizkosten-Zuschusses ausbezahlt.“ Dafür ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich.
Im Überblick
Einkommensgrenzen Heizkosten-Zuschuss
- Großer Zuschuss: 1.100 Euro netto pro Monat für alleinstehende Personen und 1.560 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- Kleiner Zuschuss: 1.240 Euro netto pro Monat für alleinstehende Personen und 1.700 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
Zuschlag pro weiterer Person im Haushalt: 270 Euro netto
