Erhöhung

Heiz­kos­ten-Zuschuss des Lan­des ab heu­te bean­tra­gen!

Das Land Kärnten erhöhte den Heizkosten-Zuschuss um den Energiebonus in Höhe von 50 Euro. Auch die Einkommensgrenzen wurden erweitert.

Heiz­kos­ten-Zuschuss des Lan­des ab heu­te bean­tra­gen! Die Erhöhung des Heizkosten-Zuschusses beträgt 50 Euro und wird als Kärntner Energiebonus automatisch mit dem Heizzuschuss ausbezahlt.

© Pixabay/USA-Reiseblogger

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Das Land Kärn­ten ergriff bereits meh­re­re Maß­nah­men, um die Fol­gen der Teue­rungs­kri­se für beson­ders betrof­fe­ne Kärnt­ner abzu­fe­dern. Ab heu­te (3. Okto­ber 2022) ist der erhöh­te Heiz­kos­ten-Zuschuss zu bean­tra­gen. „Außer­dem haben wir die Ein­kom­mens­gren­zen wei­ter ange­ho­ben und damit die Zahl der Bezugs­be­rech­tig­ten erhöht“, ver­rät Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin und Sozi­al­re­fe­ren­tin Bea­te Prett­ner. Das Land Kärn­ten geht aktu­ell von rund 21.000 Per­so­nen aus.

4,2 Mil­lio­nen Euro in Sum­me

„Die Erhö­hung des Heiz­kos­ten-Zuschus­ses beträgt 50 Euro und wird als Kärnt­ner Ener­gie­bo­nus auto­ma­tisch mit dem Heiz­zu­schuss aus­be­zahlt“, kün­digt Prett­ner an. 50 Euro bedeu­ten für den klei­nen Heiz­zu­schuss (110 Euro und 50 Euro) ein Plus von 45 Pro­zent. Der gro­ße Heiz­zu­schuss erhöht sich von 180 Euro auf 230 Euro (28 Pro­zent). Wäh­rend das Land und die Gemein­den den Heiz­zu­schuss je zur Hälf­te finan­zie­ren, trägt den Ener­gie­bo­nus zu hun­dert Pro­zent das Land. „In Sum­me rech­nen wir mit 4,2 Mil­lio­nen Euro, mit denen wir in der Heiz­pe­ri­ode 2022/23 die Kärnt­ner unter­stüt­zen“, sagt Prett­ner.

Erhöh­ter Zuschlag je wei­te­rer Per­son

Um den Kreis der Bezugs­be­rech­tig­ten zu erwei­tern, wur­den die Ein­kom­mens­gren­zen neu­er­lich ange­ho­ben (sie­he „Im Über­blick“ unten). Erhöht wird außer­dem der Zuschlag pro wei­te­rer Per­son im Haus­halt auf 270 Euro net­to. Heu­te star­tet die Antrags­frist. „Und zwar wie in den Jah­ren davor am zustän­di­gen Gemein­de­amt“, infor­miert Prett­ner. Die Antrags­frist endet am 28. April 2023.

Prett­ner ver­si­chert: „Anders als der Ener­gie­bo­nus des Bun­des wird der Kärnt­ner Ener­gie­bo­nus auto­ma­tisch mit der Bewil­li­gung des Heiz­kos­ten-Zuschus­ses aus­be­zahlt.“ Dafür ist kein zusätz­li­cher Antrag erfor­der­lich.

 

Im Über­blick

Ein­kom­mens­gren­zen Heiz­kos­ten-Zuschuss

  • Gro­ßer Zuschuss: 1.100 Euro net­to pro Monat für allein­ste­hen­de Per­so­nen und 1.560 Euro für Ehe­paa­re und Lebens­ge­mein­schaf­ten
  • Klei­ner Zuschuss: 1.240 Euro net­to pro Monat für allein­ste­hen­de Per­so­nen und 1.700 Euro für Ehe­paa­re und Lebens­ge­mein­schaf­ten

Zuschlag pro wei­te­rer Per­son im Haus­halt: 270 Euro net­to

03.10.2022 12:44
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Heiz­kos­ten-Zuschuss des Lan­des ab heu­te bean­tra­gen! Die Erhöhung des Heizkosten-Zuschusses beträgt 50 Euro und wird als Kärntner Energiebonus automatisch mit dem Heizzuschuss ausbezahlt.

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