Strandbad, Loretto, Maiernigg
Was gilt nun in den Klagenfurter Bädern?
Die "3G-Regelung" gilt auch in den Klagenfurter Strandbädern. Vor dem Strandbad soll es bald Testmöglichkeiten geben.
Verwirrung herrscht derzeit darüber, was jetzt tatsächlich in den Klagenfurter Bädern in Bezug auf Covid-19 gilt. Die “3G-Regelung” muss auch in den Bädern Strandbad, Loretto und Maiernigg angewandt werden. Alle Badegäste müssen beim Eingang nachweisen, ob sie getestet, geimpft oder genesen sind. Vor dem Strandbad soll aber in den nächsten Tagen auch eine Testmöglichkeit eingerichtet werden.
Hallenbad: kein Normalbetrieb
Das Hallenbad wird unterdessen nicht mehr geöffnet. Noch bis 18. Juni ist ein Schwimmtraining nur für Kader-Athleten, definierte Spitzensportler und Vereine möglich. Danach schließt das Hallenbad.
Fitnesscenter Vithalia offen
Geöffnet ist das Fitnesscenter Vithalia. Auch hier gilt die “3G-Regelung”, die FFP2-Maskenpflicht (beim Betreten, in der Garderobe), eine Registrierungspflicht und der Zwei-Meter-Mindestabstand zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben. Beim Sportlern kann man die Maske abnehmen.
