Wirte-Förderung
Der Villacher Lokal-Bonus ist zurück
Von 1. bis 15. Juni gibt es den Villacher Lokal-Bonus ein zweites Mal. Rechnungen aus Handel und Dienstleistungsbetrieben einreichen und Lokal-Bonus-Gutscheine erhalten!
© Adrian Hipp
100.000 Euro stehen für die zweite Runde des Villacher Lokal-Bonus zur Verfügung. Nach einem Einkauf im Handel oder bei einem Dienstleistungsbetrieb reicht man die Rechnung bei der Stadt ein und erhält bis zu 25 Prozent (maximal 40 Euro) als Lokal-Bonus-Gutschein zurück. Es ist ein Instrument der Wirtschaftsförderung. Der Gutschein gilt für den Besuch von Villacher Wirten. Die Aktion startet mit 1. Juni und endet am 15. Juni.
Änderung zum ersten Lokal-Bonus
Die Stadt Villach führt diese Aktion zusammen mit der Wirtschaftskammer (WK) durch. Im Vergleich zum ersten Durchgang gibt es diesmal eine kleine Änderung: Das Zusage-Schreiben wird diesmal nicht sofort an Kunden versendet. Aus technischen Gründen wird die Information erst am 18. Juni 2021 zugestellt. Sollte etwas fehlen, unklar sein oder der Antrag abzulehnen sein, ergeht rasch eine Information an die angegebene E‑Mail-Adresse. Die Zusage für den Lokal-Bonus muss beim Abholen der Gutscheine nicht ausgedruckt mitgebracht werden. Das Schreiben am Handy oder Tablet vorzuzeigen, reicht.
Wo holt man die Gutscheine ab?
Zwei Wochen lang kann man also Rechnungen einreichen. Werden die 100.000 Euro an Gutscheinen früher erreicht, endet die Aktion auch früher. Abgeholt werden können die Gutscheine dann zwischen 21. Juni und 2. Juli beim Stadtmarketing (8 bis 16 Uhr), am 23. und 30. Juni bis 20 Uhr.
Villacher Lokal-Bonus
So läuft der Lokal-Bonus ab:
- Rechnung für Einkauf oder Dienstleistung fotografieren oder scannen (von 1. bis 15. Juni mit wenigen Ausnahmen* im gesamten Stadtgebiet)
- mit Daten auf villach.at/lokal-bonus hochladen (eine Rechnung pro Person und Tag)
- Zusage-Mails werden ab 18. Juni geschickt, man erhält einen QR-Code (kein Ausdruck nötig)
- zwischen 21. Juni und 2. Juli Gutscheine beim Stadtmarketing abholen
- bis 31. August bei teilnehmenden Gastro-Betrieben einlösen
* Ausnahmen: Ärzte, Apotheken, Spekulationsgeschäfte (Goldankauf), Dauervertragsleistungen (Abos, Dauerfahrkarten, Mitgliedsbeiträge etc.), Lebensmittel- und Baumarkt-Ketten, Möbelhäuser, Gastro-Betriebe, Tankstellen, Spielcasinos, Wettbüros, Wertkarten, Gutscheine und Tabakwaren
