Gesetzesentwurf
Land will allen Kinderbetreuung ermöglichen
Nächster Sprung zur kinderfreundlichsten Region Europas: Landeshauptmann Peter Kaiser legte der Regierung den Entwurf für eine Gesetzesnovelle vor. Darin solle jedem Kind der Zugang zu Bildung und Betreuung ermöglicht werden. Geplant sind auch kleinere Gruppen und bessere Bezahlung.
© LPD Kärnten/Roland Holitzky
In der ersten Regierungssitzung des neuen Jahres war es soweit: Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser konnte den Gesetzesentwurf für ein neues Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz vorlegen und die Regierung die notwendige Weiterleitung an den Kärntner Landtag beschließen. Das Begutachtungsverfahren ist den Fristen entsprechend abgelaufen und sämtliche Einwände, Ergänzungen und Anregungen konnten in der Gesetzesnovelle berücksichtigt werden.
Land fördert Kinderbetreuung zu 100 Prozent
„Wir setzen den nächsten Schritt, um Kärnten zur kinderfreundlichsten Region Europas zu machen. Nachdem das Land mit dem Kinderstipendium die Betreuungskosten in elementarpädagogischen Einrichtungen zu 100 Prozent und flächendeckend übernimmt, hat jedes einzelne Kind in Kärnten die gleiche Chance auf einen Bildungs- und Betreuungsplatz. Nun geht es mit der Gesetzesnovelle um mehr Qualität in der Betreuung. Denn immerhin sind unsere elementarpädagogischen Einrichtungen der erste Schritt in Richtung Bildung für unsere Kinder und damit die wichtigste und nachhaltigste Investition in die Zukunft des Landes“, fasste Kaiser die Beweggründe für die Novelle zusammen. Im Regierungsprogramm selbst wurde die Qualitätssteigerung in der Elementarpädagogik festgehalten.
Personalschlüssel auf 20 Kinder verkleinert
Aber nicht nur die Qualität werde laut Kaiser verbessert: indem etwa die Gruppen bis zum Betreuungsjahr 2028/29 auf maximal 20 Kinder verkleinert werden, wird der Personalschlüssel im Sinne der Kinder verändert. Es wird erstmals auch klare Vorgaben in Hinblick auf die Aufsichtspflicht, die Mitwirkung und Pflichten der Eltern geben etwa werden sämtliche Förderungen zur flächendeckenden Betreuung oder für die Erhalter neu geregelt werden.
Drei neue Säulen der Elementarpädagogik
„Wir ermöglichen allen Kindern den Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, erleichtern Eltern die Vereinbarung von Beruf und Familie und die Bildung und Betreuung sind nicht mehr von der finanziellen Situation in einer Familie abhängig. Mit der Gesetzesnovelle erreichen wir zudem eine Attraktivierung des Berufsbildes, zum Beispiel mit einem Mindestentgelt, einem Mindestausmaß von Zeiten für die mittelbare pädagogische Tätigkeit und von Zeiten der Leitungstätigkeit oder einem Personalkostenzuschuss“, beschrieb Kaiser die drei Säulen der völligen Neuaufstellung der Elementarpädagogik in Kärnten.
Lange Gespräche führten zum Erfolg
„Ja, wir haben lange verhandelt, viele Arbeitsgespräche mit Trägern, Einrichtungen, politischen Vertretern abgehalten und wir haben eine Lösung im Sinne aller erreichen können: von den Kids über die Eltern, das Personal bis hin zu den Trägern und Erhaltern, den Städten und Gemeinden. Damit schaffen wir eine nachhaltige und beispielgebende Kinderbildung und ‑Betreuung in Kärnten, was heute ein selbstverständlicher Standortfaktor für einen Wirtschaftsstandort ist“, betonte Kaiser.
