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Einkommensgrenzen erhöht

Mehr För­de­run­gen für Opfer von Natur­ka­ta­stro­phen

Durch die Anhebung des höchstzulässigen Jahreseinkommens für Unterstützungsleistungen aus dem Nothilfswerk, kann künftig nach Naturkatastrophen mehr Menschen geholfen werden. In der morgigen (Dienstag) Regierungssitzung soll eine Richtlinienänderung von Landesrat Daniel Fellner eingebracht werden.

Mehr För­de­run­gen für Opfer von Natur­ka­ta­stro­phen Landesrat Daniel Fellner bei der Eröffnung des Veranstaltungszentrums „artBOX“

© LPD Kärnten/Varh

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Die Kärnt­ner haben in den letz­ten Jah­ren etli­che ver­hee­ren­de Natur­ka­ta­stro­phen durch­ste­hen und bewäl­ti­gen müs­sen. „Allein, was im ver­gan­ge­nen Jahr im Gegen­d­tal pas­siert ist, ist nach wie vor eigent­lich unfass­bar“, resü­mier­te Kata­stro­phen­schutz­re­fe­rent Lan­des­rat Dani­el Fell­ner.

Ein­kom­men­gren­zen erhöht

Er wird in der mor­gi­gen Regie­rungs­sit­zung, in Anleh­nung an die von Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin Gaby Schau­nig über­ar­bei­te­te Wohn­bau­för­de­rung, eine Richt­li­ni­en­än­de­rung des Kärnt­ner Not­hilfs­werks ein­brin­gen: Als höchst­zu­läs­si­ges Jah­res­ein­kom­men (Fami­li­en­ein­kom­men) gel­ten künf­tig bei einer Haus­halts­grö­ße von einer Per­son 48.000 Euro net­to (zuvor: 43.000 Euro), für zwei Per­so­nen 74.000 Euro net­to (zuvor: 67.000 Euro) und für jede wei­te­re Per­son, die im gemein­sa­men Haus­halt lebt, zusätz­lich 7.000 Euro net­to (zuvor: 6.000 Euro).

Schon die drit­te Anhe­bung heu­er

Außer­or­dent­li­che Belas­tun­gen (etwa monat­li­che Kre­dit­rück­zah­lun­gen, Ali­men­te, usw.) kön­nen bekannt­ge­ge­ben wer­den und wer­den bei der Ein­kom­mens­be­rech­nung berück­sich­tigt. Dies ist in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode bereits die drit­te Anhe­bung der Ein­kom­mens­gren­zen für Mit­tel aus dem Kärnt­ner Not­hilfs­werk, für Ein-Per­so­nen-Haus­hal­te hat sich dadurch seit 2018 bei­spiels­wei­se eine Stei­ge­rung der Ein­kom­mens­gren­zen um 37,14 Pro­zent erge­ben.

“Künf­tig kön­nen mehr Kärnt­ner unter­stützt wer­den”

Fell­ner: „Nach einer Kat­s­tro­phe geht es dar­um, den Betrof­fe­nen so umfas­send wie nur mög­lich zu hel­fen, zu ver­su­chen, die Not zu lin­dern, wo immer es nur geht. Die Erhö­hung der Ein­kom­mens­gren­zen für Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen aus dem Not­hilfs­werk ist dabei ein wei­te­rer wich­ti­ger Schritt, der es auch ermög­licht, künf­tig mehr Men­schen zu unter­stüt­zen“.

Anwen­dung rück­wir­kend ab Anfang 2023

Die­se neu­en Jah­res­ein­kom­mens­gren­zen sol­len nach Beschluss der Kärnt­ner Lan­des­re­gie­rung für zukünf­tig ein­lan­gen­de Kata­stro­phen­bei­hil­fe­an­trä­ge beim Kärnt­ner Not­hilfs­werk rück­wir­kend ab Anfang 2023 ange­wen­det wer­den.

23.01.2023 18:00
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Mehr För­de­run­gen für Opfer von Natur­ka­ta­stro­phen Landesrat Daniel Fellner bei der Eröffnung des Veranstaltungszentrums „artBOX“

© LPD Kärnten/Varh