Regelungen
St. Veit: Hallenbad und Sauna öffnen am 24. Juni
Ab 24. Juni sind die Türen zum St. Veiter Hallenbad und zur Sauna wieder geöffnet. Die geltenden Sicherheitsvorkehrungen im Überblick von „KLiCK Kärnten“.
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Nachdem das St. Veiter Freibad bereits mit 19. Mai in die Saison starten konnte, folgen am 24. Juni auch das Hallenbad und die Sauna. Folgende Sicherheitsvorkehrungen sind einzuhalten:
- Die Freizeiteinrichtung darf nur mit einem Nachweis für getestete, geimpfte oder genesene Personen betreten werden.
- Indoor gilt Maskenpflicht, jedoch nicht bei der Sportausübung.
- Die maximale Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste im Hallenbad und der Sauna ist auf hundert Personen beschränkt.
- Bei den Saunen sind Hinweise für die jeweilige Maximalbelegung angebracht.
- Der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen Personen beträgt einen Meter, während der Sportausübung darf dieser unterschritten werden.
- Eine telefonische Reservierung für den Saunabereich ist vorab unter der Nummer 04212/33 1 60 verpflichtend. Es ist empfehlenswert empfohlen, Reservierungen rechtzeitig vorzunehmen.
- Wohltuende Aufgüsse sind weiterhin erlaubt, es gilt allerdings ein absolutes „Wedelverbot“, auf das die Saunagäste unbedingt zu achten haben.
- Öffnungszeiten Freibad, Hallenbad und Sauna von Mai bis September von 9 bis 20 Uhr
11.06.2021 13:55
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