Hitzewelle in Kärnten
Gewerkschaft appelliert an Baufirmen, hitzefrei zu geben
Das Risiko von Arbeitsunfällen bei Hitze steigt an. Ab 32,5 Grad kann am Bau hitzefrei gewährt werden. Die Gewerkschaft in Kärnten ruft Unternehmen auf, das zum Schutz der Arbeiter in Anspruch zu nehmen.
„Arbeiten in der Hitze ist sehr gefährlich. Es schwächt die Konzentrationsfähigkeit und es passieren mehr Arbeitsunfälle. Deshalb richten wir einen großen Appell an die Arbeitgeber, alle Maßnahmen zu setzen, um das Arbeiten unter Hitze für die Beschäftigten erträglich zu machen“, betont Alois Peer, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau – Holz (GBH).
Reaktion auf Hitzewelle
Mit diesem Appell reagiert die Gewerkschaft auf die aktuelle Hitzewelle in Kärnten. Ein Rückblick: Die Hitzeregelung ab 32,5 Grad für den Baubereich griff bei der letzten Hitzewelle im Jahr 2019 (siehe unten). Jedes zweite Unternehmen nutzte sie: 39.122 Bauarbeiter bekamen laut Statistiken der BUAK (Bauarbeiter‑, Urlaubs- und Abfertigungskasse) im Jahr 2019 hitzefrei. Weil nicht alle Firmen diese Regelung beanspruchen, fordert die Gewerkschaft Bau – Holz (GBH) einen Rechtsanspruch auf die Hitzefrei-Regelung.
Arbeitsunfälle vermeiden
Nun hat uns die erste Hitzewelle in diesem Jahr fest im Griff. Die Arbeitgeber sind gefordert. Das heißt: Trinkpausen nutzen und dementsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stellen, wie etwa Sonnenschutz oder das Verlegen der Arbeiten in den Schatten, wo es möglich ist. „Überall dort, wo wir die 32,5 Grad Celsius an Hitze überschreiten, gehören die Arbeiten eingestellt. Es hilft nichts, wenn es danach schwere Arbeitsunfälle gibt und dadurch Bauarbeiter oder Menschen, die im Freien arbeiten, schwere Verletzungen davontragen. Das muss nicht sein, das ist nicht notwendig“, appelliert Peer.
Die Fakten (Hitzefrei-Regelung)
- Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius gilt die Hitzefrei-Regelung. Somit gibt es im Normalfall erst ab Mittag oder am Nachmittag hitzefrei.
- Der Arbeitgeber muss hitzefrei anordnen.
- Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für den Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK (Bauarbeiter‑, Urlaubs- und Abfertigungskasse) refundiert.
- Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können Arbeitgeber eine Temperatur-Abfrage für ihre Baustellen durchführen.
